ANZEIGE

Band als GbR – Pflicht und Chance

Früher oder später sehen sich die meisten Bands mit dem Thema GbR konfrontiert, mit der zur Zeit zunehmenden Professionalisierung von Newcomerbands tritt dieser Fall immer häufiger auf. Aber was ist eine GbR überhaupt? Ist die Gründung verpflichtend? Was bringt einem das? Gibt es Risiken? Muss die GbR eine Steuererklärung schreiben? Wie ist das mit der Haftung?

(Teaserfoto: Shutterstock, Foto von Gallks)
(Teaserfoto: Shutterstock, Foto von Gallks)
Inhalte
  1. Was ist eine GbR?
  2. Und wieso ist das jetzt für Musiker/innen interessant?
  3. Was gehört alles in einen GbR-Vertrag?
  4. … wie gründet man eine GbR?
  5. Die Gründung einer GbR ist eine Chance …
  6. Experteninterview


Für alle, die sich diese Fragen stellen oder einfach nur Respekt vor dem Kontakt mit Finanzmanagement und Finanzämtern haben, haben wir einen Überblick zum Thema erstellt. Außerdem haben wir mit einem erfahrenen Experten gesprochen.

Was ist eine GbR?

GbR ist die Abkürzung für “Gesellschaft bürgerlichen Rechts” und ist ein Zusammenschluss aus mindestens zwei Personen mit der Absicht zur finanziellen Gewinnerzielung. Man verpflichtet sich gegenseitig dazu, ein gemeinsames geschäftliches Ziel bestmöglich zu fördern. Wie genau das passiert, kann im sogenannten “GbR-Vertrag” festgelegt und zum Beispiel in Form von bestimmten Regeln organisiert und abgesichert werden.

Und wieso ist das jetzt für Musiker/innen interessant?

Nun, zunächst ist es so, dass eine GbR keine freiwillige Angelegenheit ist, sondern eine verpflichtende Rechtsform. Sobald die gemeinsamen Aktivitäten als Band der oben stehenden Definitionen entsprechen, gilt man vor dem Gesetz als GbR und muss sich auch dementsprechend verhalten: einen Vertrag abschließen – der theoretisch auch mündlich gültig ist, die gemeinsamen Einnahmen korrekt abrechnen und so weiter – aber nicht nur das.
Man stelle sich folgende Situation vor als vereinfachtes Beispiel:
Eine Band wird gegründet von einem Songwriter. Die Songs werden gemeinsam im Proberaumarrangiert und es geht gemeinsam auf die erste Tour. Die Rechnung an und Quittungen von den Clubs gehen zunächst auf den Namen des Frontmanns, er verwaltet das Geld zunächst auf seinem Konto, nach der Tour soll darüber entschieden werden. Nach der Tour – mitten im berühmten Tourloch – stellt der Sänger jedoch fest, dass er seine Musik mit anderen Musikern spielen möchte, weil er die aktuelle Soundästhetik irgendwie nicht so richtig fühlt. Er löst die Band wieder auf und will die Toureinnahmen, an denen alle Bandmitglieder beteiligt waren, für die Aufnahme der nächsten EP mit neuer Band verwenden.
Preisfrage: Wer ist angepisst?
Streit: vorprogrammiert!
Gäbe es einen GbR-Vertrag, in dem zum Beispiel festgelegt wird, wie mit den finanziellen Anteilen einzelner Mitglieder/innen bei Austritt verfahren wird oder was bei Auflösung einer Band – und damit auch der GbR – mit der Band-Kasse passiert, könnte dieser Konflikt vermeidbar sein.
Sprecht also mit euren Bandkolleginnen und -kollegen und setzt zum Wohle aller einen GbR-Vertrag auf. So seid ihr auf der sicheren Seite.

Was gehört alles in einen GbR-Vertrag?

In einen GbR-Vertrag wird einfach gesagt alles festgehalten, was zur Klarstellung der gemeinsamen Ziele, finanziellen Verwaltung und zur grundsätzlichen Organisation der Band notwendig ist. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Vermögensverwaltung
    Wer verwaltet das gemeinsam erwirtschaftete Geld und hat somit auch Mitteilungspflicht über alle Einnahmen und Ausgaben der Gruppe?
  • Kündigungsfristen und Austrittsregelungen
    Gibt es eine Kündigungsfrist, um mittelfristig geplante Gigs und Sessions abzusichern? Hat der Austretende Recht auf Anteile des gemeinsamen Vermögens oder nicht? Unter welchen Umständen kann jemand aus der Band “ausgeschlossen” werden?
  • Stimm- und Entscheidungsrechte
    Haben alle Mitglieder die gleichen Rechte über gruppenrelevante Entscheidungen? Gibt es Sonderrechte bestimmter Mitglieder?
  • Ausfallsregelungen
    Was passiert, wenn jemand nicht zu einem bezahlten Gig oder einer Session erscheint – muss die Person den/die Veranstalter/in bzw. die Band entschädigen oder nicht?
  • Namensrechte
    Haben alle die gleichen Rechte am Namen der Gruppe oder haben bestimmte Person Sonderrechte, die den anderen vorbehalten sind?
  • Gewinnanteile
    Wer macht welche Arbeit und kriegt dafür welchen Anteil der gemeinsam erwirtschafteten Gewinne?
  • Vertretung durch Einzelne
    Sind einzelne Mitglieder der GbR auch ohne Zustimmung der restlichen Mitglieder entscheidungsbefugt? Kann ein Einzelner einen Vertrag im Namen aller unterschreiben? Bis zu welchem Grenzbetrag darf ein Einzelner Investitionen tätigen im Namen der GbR?

Ja gut, das macht alles Sinn, aber…

… wie gründet man eine GbR?

Eigentlich ist das ziemlich einfach: Setzt einen Vertrag auf, den alle Mitglieder unterschreiben. Der Vertrag ist dann – sofern er keine gesetzeswidrigen Inhalte enthält – rechtskräftig. Dabei gibt es natürlich bestimmte Klauseln und Standardformulierungen, die sich in der Praxiserfahrung etabliert haben, zum Beispiel, dass nicht der ganze Vertrag ungültig wird, wenn eine einzelne Klausel nicht rechtskräftig ist. Hier findet ihr ein Beispiel, auf dem ihr euren GbR-Vertrag aufbauen könnt.

Die Gründung einer GbR ist eine Chance …

…und zwar zur professionelleren Organisation, intern wie extern!
Wenn man Regelungen über Ausfälle, Austritt, Namensrechte, Geld und Verwaltung trifft, dann können Diskussionen auftreten – und die sind notwendig und gut, habt keine Angst davor! Die gemeinsamen Ziele müssen klargestellt werden und das Maß an Priorität, das dem gemeinsamen Projekt von den jeweiligen Mitgliedern eingeräumt wird, sollte zueinander passen bzw. klar abgestimmt werden. Abgesehen davon könnt ihr über ein gemeinsames Konto alle Einnahmen und Ausgaben organisieren und es muss nicht ein Einzelner alle eure Ausgaben versteuern. Eine Musikinstrumentenversicherung  kann zum Beispiel als Bandversicherung abgeschlossen und über die GbR abgerechnet werden, wobei der Gesamtwert aller Instrumente, der Backline und des elektronischen Equipments versichert ist.

Experteninterview

Nun wissen wir schon mal, was ungefähr abgeht. Aber es gibt immer viele offene Fragen bei solchen Themen. Deswegen haben wir uns mal einem Experten unterhalten.

Patrick Gertis - Patrick Gertis Consulting (Bild: © Patrick Gertis)
Patrick Gertis – Patrick Gertis Consulting (Bild: © Patrick Gertis)

Patrick Gertis ist der Spezialist für Existenzgründung, Strategie- und Businessentwicklung im Bereich der Kultur- und Kreativberufe. Zudem ist er regelmäßiger Seminarreferent und Dozent für Existenzgründung und Musikbusiness an verschiedenen Deutschen Musikhochschulen und Universitäten und unterstützt namhafte Künstler wie Berufseinsteiger als hilfsbereiter, kameradschaftlicher und überaus kompetenter Berater – Ich spreche aus Erfahrung!
Gibt es Nachteile bei der Gründung einer GbR?
Eine GbR ist, im Gegensatz zu einer GmbH zum Beispiel, immer vollhaftend. Das heißt, dass alle Mitglieder der GbR für die Angelegenheiten, die in dieser GbR passieren in vollem Umfang mit ihrem gesamten Privatvermögen haften. Und zwar mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Nachhaftung von fünf Jahren nach Ausscheiden aus oder der Auflösung der GbR – für die Tätigkeiten in der Zeit, in der derjenige Mitglied war.
Kannst du da ein konkretes Fallbeispiel geben?
Klar. Sagen wir mal, du spielst in einer Band XY, die gute Umsätze hat, aber auch relativ komplexe Kostenstrukturen mit Booker, Manager und Promo-Agentur. Die Steuererklärung ist abgegeben, aber wieder mal viel zu spät. Du selbst bist schon ausgestiegen und die Band gibt die Steuererklärung zwei Jahre später ab. Das Finanzamt stellt Nachforderungen, weil irgendetwas nicht akzeptiert oder nicht gesetzeskonform abgerechnet wurde. Du bist allerdings schon lange raus und hast darum keine Ahnung, was genau gelaufen ist. Und dennoch haftest du mit, du musst selbst auch nachzahlen – obwohl dich keine Schuld trifft.
Was ist DER Kardinalsfehler in einem GbR-Vertrag?
Es ist so, dass neben dem Vertrag immer das bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gilt, in dem es Grundregeln darüber gibt, wie so ein GbR-Vertrag aussehen muss. Man kann dann zusätzlich noch andere Vereinbarungen hinzufügen. Einen richtigen Kardinalsfehler gibt es also meines Erachtens nicht, weil nach BGB alles Grundsätzliche normiert ist. Der Kardinalsfehler ist gegebenenfalls, dass sich kein Bandmitglied ernsthaft mit der Thematik auseinandersetzt und sich die Dinge im Falle eines Streites aufgrund der gesetzlichen Vorgaben in eine Richtung entwickeln, die nicht für alle Beteiligten von Vorteil ist. Das heißt, das Mindset muss stimmen, vor allem darüber, was das eben mit sich bringt, eine GbR zu sein.
Was passiert, wenn eine GbR, sprich Band, schon länger aktiv ist, aber sich erst nach z. B. zwei Jahren Aktivität offiziell als GbR registriert. Gibt es dann Schwierigkeiten oder rechnet man dann alles ab dem Vertragsschluss korrekt ab?
Genau. Man kann vorangegangene Investitionen in die GbR als Vorbereitungsmaßnahmen mit einrechnen. Aber wenn man keine investiven Maßnahmen begangen hat, die man in der GbR als eigene Einheit abrechnen möchte, macht es finanziell am Ende keinen Unterschied. Deswegen ist es meistens so, dass Bands vorher schon miteinander spielen, aber zunächst keine GbR sind. Pflicht ist es sowieso, absolut unabdingbar ist die Anmeldung meines Erachtens spätestens dann passieren, wenn die Band wirklich für jedes einzelne Bandmitglied zu einem Umsatzträger werden soll. Wenn man sich darauf verlassen will, dass die Mitglieder der Band wirklich immer am Ball bleiben, so dass das Projekt anständig entwickelt werden kann und auch einen Teil des Lebensunterhaltes eines jeden Bandmitglieds, also Gesellschafters sein soll, ist man dann einfach in einer anderen Position, die man kaufmännisch bzw. steuerrechtlich adäquat ansetzen und absichern muss. Und wenn man sich umschaut bei erfolgreicheren Bands, die am Markt wirklich Relevanz haben, die fungieren auch auf diesem Level oft als GbR. Gehst du z.B. auf der Website von Rammstein ins Impressum, steht da ´Rammstein GbR´.
Wie genau werden Privatinvestitionen einzelner Mitglieder abgerechnet? Also wenn ich beispielsweise kurz vor der Gründung einer Band-GbR einen Musikvideodreh oder eine Aufnahmesession vorfinanziere?
Das kommt auf den Zeitraum davor an. Weit im Vorfeld liegende Kosten / Investitionen vor Gründung werden über das einzelne Bandmitglied abgerechnet. Unmittelbar vorbereitende individuelle Kosten vor der Gründung einer GbR können der GbR zugerechnet werden und entsprechend dort steuerlich geltend gemacht werden.
Das heißt, auch wenn diese der GbR zugunsten kommen, rechnet man das einfach über die eigene Steuererklärung ab? Auch, wenn in der zugehörigen Rechnung der Bandname erwähnt wird?
Das kommt ganz darauf an, wie lange der Vorlauf vor Vertragsabschluss mit der GbR war. In der Regel gelten Investitionen in einem Zeitraum von drei Monaten vor der Gründung als Vorbereitungsmaßnahmen, die dann über die GbR abgerechnet werden.
Welche Rechtsformen kommen sonst noch für eine Band in Frage? Ab wann machen sie Sinn?
Naja, es gibt schon andere Rechtsformen. Rein theoretisch käme jede Rechtsform in Frage, die GbR ist die einfachste Form der Personengesellschaft. Ein Verein ist z. B. auch möglich oder eine Kapitalgesellschaft mit Haftungsbeschränkung, die es ja bei der GbR nicht gibt. Aber auch eine Unternehmergesellschaft – auch “Klein-GmbH” genannt, eine herkömmliche GmbH oder ein Einzelunternehmen, in dem die Mitglieder einer Person gegenüber weisungsgebunden sind, sind möglich. Allerdings sind UG und GmbH im Musikbereich seltener anzutreffen, da gibt es dann übrigens auch Besonderheiten bezüglich der KSK. Vereine findet man sehr oft bei klassischen Ensembles, weil gemeinnützige Vereine typischerweise einige Gelder und Förderungen von Stiftungen und dergleichen einfacher beantragen können.
Aber bezogen auf das Phänomen “Band” – gibt es da Rechtsformen, die ähnlich praxisgerecht sind wie die GbR? Oder ist die GbR da eigentlich unumstößlich?
Ist sie. Das ist einfach das, was in der Praxis passiert.
Aber das passiert natürlich nur, wenn das GbR-Konto zu diesem Zeitpunkt so leer ist, dass die Mitglieder die Nachzahlung zu gleichen Teilen mittragen müssen, oder?
Naja, nicht ganz. Salopp gesagt können die sich das Geld holen, von wem sie wollen, wenn die GbR mittellos ist.
Kann man denn dagegen Einspruch einlegen?
Kann man, wird aber ohne Wirkung bleiben. Es funktioniert so: da sind zwei “Rechtspersönlichkeiten”. Als erstes geht das Finanzamt zur GbR als eigenes Steuersubjekt. Aber die Gesellschafter der GbR bilden ja erst die GbR und sind eben auch haftbar, und zwar jeder Einzelne. Wenn die GbR kein Geld hat und wenn dann im Privatvermögen der anderen Gesellschafter Nichts zu holen ist, kommt das Finanzamt – gesetzt den Fall, bei dir schon – natürlich zu dir, obwohl du schon draußen bist. Du hast wiederum daraus erwachsend einen Rückzahlungsanspruch an die anderen Bandmitglieder. Aber erstmal haftest du in vollem Umfang mit.
Ein anderes Beispiel für ein Haftungsproblem kann die Vertretungsbefugnis mit Dritten im Außenverhältnis sein, also dass jeder Gesellschafter verantwortlich für die GbR mit anderen handeln kann – also auch Verträge abschließen kann. Angenommen, wir beide haben eine GbR zusammen, du bist Steve Vai Fan und hältst es für zwingend notwendig, im Namen der GbR eine handsignierte Steve Vai Signature – Gitarre für 20.000 Euro anzuschaffen. An sich erstmal schon schlimm genug, denn mit deiner Unterschrift, stellvertretend für die GbR ist der Kaufvertrag rechtskräftig. Wenn die GbR jetzt aber nicht über genügend Geld verfügt, um diese Zahlung auszuführen, und der Verantwortliche, also Du selbst ebenfalls nicht, dann werde ich mit meinem Privatvermögen herangezogen werden können und muss den fehlenden Betrag zahlen. Theoretisch und praktisch habe ich dann im Innenverhältnis, also intern, wiederum einen Rückzahlungsanspruch gegen Dich, aber der ist ja auch abhängig davon, was in unserem Vertrag vereinbart ist. Wenn beispielsweise festgelegt ist, dass Investitionen über 1000 Euro einen einstimmigen Beschluss aller Gesellschafter benötigen, dann ist klar, dass ich einen Ausgleichsanspruch habe. Wenn so etwas nicht klar geregelt ist, dann kann es eben zum Rechtsstreit kommen.
Die dritte Sache ist Folgende: In einer GbR geht es ja um gegenseitige Verpflichtung. Im BGB ist von gemeinsamer “Beitragsverpflichtung” die Rede, also muss jeder auch Beiträge in Form von Arbeit leisten für die GbR und keiner kann sich mehr aus irgendetwas herausreden – jeder ist verpflichtet, im Sinne aller und gewinnbringend zu handeln. Wo Pflichten sind, gibt es aber eben immer auch Rechte. Man kann also unter Anwendung seiner Rechte die GbR oder Band auch bis auf’s Äußerste nerven und blockieren. Verpflichtende Sitzung einberufen um deine Bedürfnisse auszubreiten, dein Simmveto ausnutzen und so weiter. Und solange der- / diejenige sich nicht nachweisbar geschäftsschädigend oder rufschädigend verhält, hat man kaum eine Chance, denjenigen aus der GbR auszuschließen, wenn er sich dagegen weigert und mit Rechtsbeistand wehrt. Das heißt, wenn man sich verstreitet, wird’s schwierig!
Das heißt also, es hat auch immer mit gemeinsamem Vertrauen zu tun.
Ja, natürlich. Im Prinzip ist es nur eine Rechtsform, die über zum Beispiel eine Band “übergestülpt” wird, weil der Gesetzgeber das verlangt. Wenn da kein Vertrauen da ist, funktioniert es sowieso nicht.
Aber anhand der Tatsache, dass die Gründung einer GbR verpflichtend ist, sobald man sich wie eine verhält, sind diese Risiken dann ja quasi unumgänglich. Man kann sie also höchstens antizipieren und versuchen durch einen gründlichen Vertrag im Vorhinein zu verhindern, oder?
Ja, das stimmt und das kann man machen. Ich glaube, viel wichtiger ist, dass man wirklich eine dementsprechende geistige Haltung einnimmt und vor allem auch Bandmitglieder mal daraufhin zu briefen, was das eigentlich bedeutet, eine GbR zu gründen. Denn leider ist es meistens so, dass Dinge einfach laufen gelassen werden, ohne die möglichen Probleme zu antizipieren.
Wie genau sieht eigentlich die Steuererklärung aus bei einer GbR?
Die GbR ist letztendlich – vor dem Gesetz – eine Firma bzw. Rechtspersönlichkeit, die wie jede andere Firma oder Person Einnahmen und Ausgaben hat. Das heißt, sie muss eine sogenannte Einnahmenüberschussrechnung machen, bei dem sich dann der reine Gewinn oder Verlust errechnet. Hinterher wird der gemeinsame Gewinn/Verlust so aufgeteilt, wie der GbR-Vertrag es vorsieht, zum Beispiel also zu gleichen Anteilen an jede/n einzelne/n Gesellschafter/in. Ein Beispiel: Bei vier Mitgliedern und 4000 Gewinn, kriegt jedes Mitglied 1000 Gewinn zugewiesen, die in die eigene Steuererklärung als Einkünfte mit einfließen.
Kann der Merchandise-Verkauf mit der GbR abgerechnet werden?
Zum Thema Merchandise-Verkauf gab es ein Gerichtsurteil vom Bundesfinanzhof. Das ist ein bisschen kompliziert, aber ich versuche es mal, einfach zu erklären. Es gibt eine sogenannte Abfärbewirkung. Das Gericht hat festgestellt, dass, wenn eine freiberufliche GbR weniger als 3 % der Prozent der Gesamtumsätze aus gewerblichen Tätigkeiten – und dazu gehört Merchandise-Verkauf – erwirtschaftet, gibt es keine Probleme und der Merchandise kann über die GbR abgerechnet werden. Im Wortlaut gibt es “keine Infektion”. Grundsätzlich ist Merchandise-Verkauf aber keine freiberufliche, sondern eine gewerbliche Tätigkeit. Künstlerische Tätigkeit ist eine freibrufliche Tätigkeit. Professionelle Bands haben fast immer zwei GbRs – eine freiberufliche GbR für die Gigs und eine gewerbliche GbR für den Verkauf von Merchandise.
Muss bei Ausscheiden eines Mitglieds eine neue GbR gegründet werden?
Per Gesetz muss die GbR dann aufgelöst werden, aber das kann man vertraglich ausschließen – außer natürlich bei einer Zwei-Personen-GbR, die muss natürlich aufgelöst werden.
Was passiert im Todesfall mit dem “Unternehmen”. Können die Erben bei Nichtregelung des /der Verstorbenen nicht sogar mit darüber entscheiden, dass getätigte Aufnahmen nicht veröffentlicht werden dürfen?! Und kann man das per GbR-Vertrag regeln?
Dieser Fall wäre natürlich sehr traurig. Ist vor dem Tod nichts anderes vereinbart worden, können die Erben eine Veröffentlichung verhindern, ja. Da muss und kann man sich auch vertraglich absichern, allerdings nicht unbedingt in einem GbR-Vertrag, sondern würde das im Vertrag mit dem Label machen. Werden die Persönlichkeitsrechte eines verstorbenen Künstlers nach seinem Tod verletzt – zum Beispiel ein nach dem Tod entschlossener Split Release mit einer auf dem Index stehenden Rechts-Rock Band – kann natürlich durch die Erben untersagt werden. Auszuschließen ist da jedoch nichts, da müsste vermutlich der individuelle Fall geprüft werden, da auch jeder Vertrag per Rechtsstreit angreifbar ist. Ich würde sagen, auszuschließen ist dieser Fall nur, wenn ein Vertrag die konkrete Produktion betrifft.
Was passiert, wenn die GbR Minus macht?
Genau dasselbe wie beim Gewinn. Jeder Gesellschafter kriegt entsprechend der im Vertrag festgehaltenen Regelung einen Anteil dieses Verlustes zugewiesen, den er dann in seiner eigenen Steuererklärung geltend machen kann.

So, wenn du es bis hierhin geschafft hast, dann hast du bereits verhindert, den größten Kardinalsfehler zu begehen, den man nur begehen kann, und zwar sich nicht mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Um es mal so knackig wie möglich zusammenzufassen:
Eine GbR ist Pflicht und eine GbR macht Sinn. Vor allem dann, wenn ihr es mit eurer Band ernst meint. Von der Einstellung gegenüber dem Projekt, über die finanzielle Organisation bis hin zur Regelung von Ernstfällen und Konflikten ist die GbR eine Chance und Herausforderung an euch, eure Band auf die nächste Stufe der Professionalität und Konsequenz zu heben. Wir hoffen, unser Einblick hat euch einen guten Start in die Thematik verschafft.
Noch Fragen? Schreib sie in die Kommentare und wir versuchen, sie euch zu beantworten!

Verwandte Artikel:

Hot or Not
?
(Teaserfoto: Shutterstock, Foto von Gallks)

Wie heiß findest Du diesen Artikel?

Kommentieren
Profilbild von Lena

Lena sagt:

#1 - 06.12.2020 um 20:26 Uhr

0

Ich habe vor einigen Jahren mit 2 Freunden eine GbR gegründet, um Triokonzerte zu spielen. Einer von uns nimmt zur Zeit "Elternzeit". Wir spielen jetzt mit Ersatz. Kann die Vertretung dann einfach eine Rechnung an die GbR stellen, oder müssen wir sie offiziell in den GbR Vertrag mit aufnehmen? Falls per Rechnung, hätte das Sozialabgaben (KSK) zur Folge?

    Profilbild von Catharina.Bonedo

    Catharina.Bonedo sagt:

    #1.1 - 07.12.2020 um 15:42 Uhr

    0

    Hey Lena,
    die Besezung eurer GbR hat sich ja nicht verändert, da die Elternzeit Person immer noch offizielles Bandmitglied ist. Deswegen denke ich, dass der Ersatz eine Rechnung an die GbR stellt. Was wiederum aber auch heißt, dass ihr KSK zahlen müsst. Die lag dieses Jahr bei 4,2%, was ja keine riesigen Summen bedeutet. Zur Absichrung fragt aber besser noch mal bei eurem Steuerberater oder bei eurem zuständigen Finanzamt nach.
    Grüße Catharina

Profilbild von Charles

Charles sagt:

#2 - 12.06.2022 um 18:10 Uhr

0

Hello, sehr guter Artikel auf den ich stieß, um mein eigentliches Problem zu lösen : Rechnungsstellung Status: 4-Mann-Kapelle aus Hobby, aber mit guten Auftritten und Gagen. 2 befürworten eine GbR, einer möchte nicht, der 4. bezieht Hartz 4, und will deshalb auch nicht. Frage: Ist es rechtlich erlaubt, auch nur 2 Gesellschafter der GbR zu haben, auch wenn nachweislich 4 Personen die Band darstellen?

    Profilbild von Catharina Boutari

    Catharina Boutari sagt:

    #2.1 - 16.08.2022 um 17:42 Uhr

    1

    Hey Charles, aus dem Bauch raus: Ja. Aber lasst euch mal von einem Steuerbarater aufklären, ob das so geht, und vor allem, welche Konsequenzen das für die Mitglieder der Band hat. Für die beiden in der GbR und die beiden, die nicht mit drin sind.

Profilbild von Michael Gehrke

Michael Gehrke sagt:

#3 - 23.06.2022 um 21:50 Uhr

0

Unsere GbR wurde wegen zu geringer Einnahmen vom Finanzamt aufgelöst. Erstattungen, wie z.B. Fahrkosten, Instrumentenkauf und dergleichen, wurden vom Finanzamt zurückgefordert - für einen Zeitraum von 11 Jahren! Natürlich mit Zinsen… Zu diesem Zeitpunkt war ich bereits seit 3 Jahren aus der Band raus… da die Rückforderung unter Einkommensteuer fällt, muss man den Betrag auf einmal zurückzahlen, eine Stundung o.ä. Ist nicht möglich! GbR und ich? Nie wieder…

    Profilbild von Catharina Boutari

    Catharina Boutari sagt:

    #3.1 - 16.08.2022 um 17:38 Uhr

    0

    Hallo Michael, puh, das tut mir leid. Hast du dich rechtlich beraten lassen? Eine GbR ist die kleinste gemeinsasme Rechtsform und, meines Wissens nach, werden die Mitglieder einer Band automatische eine, wenn es an Gagen einnehmen geht. Ich habe erlebt, dass ein persönliches Gespräch mit dem Finanzamt oft hilft, eine Ratenzahlung möglich zu machen.

    Antwort auf #3 von Michael Gehrke

    Antworten Melden Empfehlen
Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
Bonedo YouTube
  • Korg Pa5X Musikant Sound Demo (no talking)
  • Ludwig | Accent Drive 5-pc Drum Set | Sound Demo
  • ESP LTD AP-4 CAR - Sound Demo (no talking)