6 Märchen über die Gema

Die Gema oder auch “Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte” wird dir als Musikerin oder Musiker beim Livespielen früh über den Weg laufen. In den letzten Jahren hat das Image der Gema ganz schön gelitten und es haben sich einige Märchen verbreitet, mit denen ich heute aufräumen möchte.

(Bild: © Stockfoto 547581898 / Ko Backpacko)
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Für diejenigen, die mit der Gema bisher noch nicht richtig in Berührung gekommen sind und wenig darüber wissen: Das deutsche Urheberrecht besagt, dass die Urheber (=Songwriter) für die Nutzung ihrer Musik vergütet werden müssen. Die Nutzung kann das Spielen eines Songs live, aber auch im Radio, Fernsehen oder Internet sein und natürlich Plattenfirmen betreffen, die die Songs vervielfältigen und verkaufen. Da es in den meisten Fällen zu kompliziert wäre, wenn alle Songwriter nun mit den Radiostationen einzeln sprechen und abrechnen würden, werden die sogenannten Tantiemen meist von großen Verwertungsgesellschaften eingetrieben und an ihre Mitglieder ausgeschüttet. In Deutschland macht das die Gema (Anm. d. Red.: Es gibt mit der Verwertungsgesellschaft C3S Bemühungen, eine Alternative zur Gema zu schaffen, diese ist aber noch nicht aktiv). Das heißt, wenn du Songs schreibst, ist die Gema eine Einnahmequelle für dich. Aber nehmen wir mal die Gerüchte genauer unter die Lupe.

1. Die Gema lohnt sich nicht

Ich habe mich schon oft gewundert, wenn mir regelmäßig auftretende Bands erzählen, dass sie nicht Mitglied der Gema sind, da sich dies für sie nicht lohne. Die Gema erhebt derzeit eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von ca. 107 € und 50 € Jahresgebühr. Wieviel muss man spielen, um diese Summe zu erreichen?
An dieser Stelle sei kurz erklärt, wie die Gema in der Regel Gebühren erhebt: Bei Konzerten zieht die Gema vom Veranstalter 10 % der Bruttokartenerlöse ein. Das würden bei einem Konzert vor 200 Leuten bei 15 € Eintrittspreis 300 € Gebühr sein. Bei Straßenfesten richtet sich die Gema-Gebühr nach der Größe der zu beschallenden Fläche und selbst bei kleinen Bar-Konzerten (bis 150 Personen) liegt die Gema-Mindestgebühr bei ca. 23 €. Mehr Infos findet ihr online bei der Gema. Diese Gebühren fließen abzüglich eines Anteils, den die Gema für die Führung ihres Betriebes benötigt, an die Urheber. Die Gema behält eine Kommission für bis zu 25 % der Tantiemen je nach Art für die Kostendeckung ein.
Da es eben unterschiedliche Gebühren für unterschiedliche Konzertarten gibt, die auch immer an unterschiedliche Faktoren wie Größe, Eintrittspreis, usw. gekoppelt sind, können wir natürlich nicht pauschal sagen, wie viele Konzerte eine Band im Jahr spielen muss, damit die Gema für sie lukrativ ist. Aber anhand der obigen Beispiele, könnt ihr dies auch selbst abschätzen. Wenn du viel am Songwriting beteiligt bist, lohnt sich die Gema voraussichtlich schon bei wenigen Auftritten im Jahr. Und für viele Bands macht die Gema einen nicht unerheblichen Anteil am Jahreseinkommen aus. Wir können also ganz klar sagen: Für regelmäßig spielende Bands lohnt sich die Gema auf jeden Fall!

2. Die Gema vertritt deine Urheberrechte

Situationen, die man sich nicht wünscht, aber leider vorkommen können: Jemand behauptet, du hättest seinen Song gestohlen. Oder: Eine Band trennt sich, ein ehemaliges Bandmitglied gibt gemeinsam geschriebene Songs als seine/ihre alleinigen aus – ein typischer Urheberrechtsstreit.
Der Streit um das Urheberrecht gehört zu den schwierigeren Angelegenheiten, weil oft nicht genau bewiesen werden kann, wer einen Song oder einen Teil eines Songs geschrieben hat. Beim Musikmachen geht es in erster Linie um Emotion, oft ist man in vertrauter Atmosphäre im Proberaum – da hat man eher selten einen Notar dabei, der akribisch notiert, von wem welcher Songteil wann beigesteuert wurde. “Easy Angelegenheit”, mag man da von jemandem hören, “der Song ist ja von mir bei der Gema angemeldet. Der ist also geschützt!”
Diese Aussage ist so leider nicht ganz richtig, denn:

  • die Gema vertritt nicht deine Urheberrechte, sondern sie ist eine Treuhänderin und nimmt die Nutzungsrechte ihrer Mitglieder wahr. Sie prüft keine Urheberrechtsverletzungen, sondern lediglich, wo, wann, wie oft und wie lange die von den Mitgliedern angemeldeten Werke verwendet wurden und treibt dafür die entsprechenden Gebühren ein.
  • die Gema überprüft bei einer Werkanmeldung nicht, ob du auch wirklich der Urheber bist. Wer einen Song bei der Gema melden möchte, füllt ein Formular aus, bei dem Titel, Sprache, Urheber (Texter/Komponisten/Arrangeure/Bearbeiter) abgefragt werden. Eine Aufnahme vom Song oder gar Notenblatt werden nicht hinterlegt. Vor dem Abschicken musst du als Einsender die Richtigkeit deiner Angaben bestätigen. Natürlich macht man sich strafbar und begeht eine Urheberrechtsverletzung, sofern man falsche Angaben macht, aber dies kann die Gema bei rund 70.000 Mitgliedern und weitaus mehr Werken nicht im Einzelfall gutachterlich für jede Anmeldung nachprüfen.

Wer also wirklich auf Nummer sicher gehen möchte, dem ist zu empfehlen, seine Songskizzen (Sprachnotizen, etc.) aufzubewahren, sodass im Einzelfall per Datum nachgewiesen werden kann, wem ein Song “gehört”. Und wer wirklich Sorge hat, einen Welthit geschrieben zu haben, der ihm bald “gestohlen” werden könnte, schickt sich Songsheet und USB-Stick einfach selbst per Post – ein Poststempel auf dem Umschlag gilt als Siegel und hat vor Gericht Bestand.

3. Die Gema unterschlägt Zahlungen an ihre Mitglieder

Kaum spielt eine Band regelmäßig Konzerte, wird irgendwann der Typ kommen, der euch sagt: “Also seid ihr schon in der Gema? Das lohnt sich wirklich, aber nur mit einem Verlag, der auch wirklich prüft, dass das Geld bei euch ankommt. Die Gema macht bei ihren Abrechnungen viele Fehler.” Um Geld gebracht zu werden und das auch noch in einer Branche, in der es schwierig ist, überhaupt ein Honorar zu erhalten, möchte niemand. Schnell gerät man in Versuchung, solchen Leuten Glauben zu schenken.
Wie rechnet die Gema ab?
Es gibt im Jahr mehrere Zahlungstermine, ganz grob gesagt gibt es im Frühjahr die Abrechnung für das Livegeschäft (wenn ein Song live aufgeführt wurde), im Sommer eine Ausschüttung für Sendungen im Funk und Fernsehen und weitere Termine für die Vervielfältigung sowie eine Korrekturverrechnung für nicht ausgeschüttete Live-Tantiemen. Für die meisten von euch wird die Ausschüttung der Live-Beträge von der größten Bedeutung sein (sofern ihr noch nicht massiv im Radio gespielt werdet).
Bei der Abrechnung des Livegeschäfts bezieht die Gema die Anmeldungen der Veranstalter, die eingereichten Musikfolgen, ein und hier geht tatsächlich für eine Jahresabrechnung auch mal eine Veranstaltung “verloren”, die in eurer Aufstellung fehlt. Verschlampt die Gema tatsächlich regelmäßig Gelder? Nein! Ihr solltet gewiss eine Liste führen, welche Gigs ihr spielt, und im Folgejahr die Abrechnung prüfen. Fehlt eine Veranstaltung, könnt ihr bei der Gema ganz einfach per Mail eine Reklamation einreichen. Häufig kommen derartige Differenzen dadurch zustande, dass die Abrechnung mit den Veranstaltern noch nicht final abgeschlossen wurde, beispielsweise weil die Tarife noch diskutiert werden, Titellisten fehlen oder Veranstalter noch nicht gezahlt haben.
Für den Fall, dass ihr bei einer Abrechnung nicht durchblickt, gibt es auch Dienstleister, die dies für euch übernehmen und nur mit einem kleinen Anteil bezahlt werden, wenn sie auch Irrtümer finden.
Also glaubt dem Typen mit dem “Musikverlag”, der nach dem Gig zu euch kommt und sofort signen will, lieber nicht. Was ein Musikverlag macht und für wen er sich lohnt, erklären wir euch demnächst hier.

4. Wenn sich ein Bandmitglied bei der Gema anmeldet, müssen alle nachziehen

Ein Bandmitglied, das viel am Songwriting beteiligt ist, will sich bald bei der Gema anmelden, da es sich für sie/ihn rechnen könnte. Für den Schlagzeuger, der am Songwriting nur marginal beteiligt ist, lohnt sich eine Gema-Mitgliedschaft nicht. Bedeutet das, dass die Songs nun zwingend Gema-frei bleiben müssen? Oder dass sich dann doch alle anmelden müssen? Oder lass ich den Schlagzeuger einfach aus, obwohl er mitgeschrieben hat? Keine der Möglichkeiten ist richtig.
Wer einen Song (ein “Werk”) bei der Gema registriert, nennt logischerweise alle Urheber, die am Songwriting – in welcher Form auch immer – beteiligt waren. Die registrierten Mitglieder kann man easy mit einer Suchfunktion finden und dank Mitgliedsnummer eindeutig zuordnen. Wer mitgearbeitet hat, aber nicht registriert ist, wird dennoch für das Werk mit Name, Adresse und Geburtsdatum eingetragen und kann ebenfalls durch die Suchfunktion gefunden werden. So werden alle Urheber genannt, diese müssen jedoch nicht zwangsläufig Mitglied werden. Macht eure Entscheidung, Gema-Mitglied zu werden, also nicht von anderen, sondern eurem persönlichen kreativen Song-Output abhängig.

5. Wenn man in der Gema ist und eine CD pressen will, wird es teuer

Für die Vervielfältigung von Musik wird eine Gema-Abgabe fällig. Jede CD, jede Vinyl, die ihr kauft, enthält einen Preisanteil, der an die Gema für die Urheber der Werke, weitergegeben wird – vorausgesetzt mindestens einer der Urheber ist Gema-Mitglied. Für die Pressung der Auflage streckt die Plattenfirma diesen Betrag vor. Und wer keine Plattenfirma hat, der muss diesen Betrag selbst vorauszahlen.
Üblicherweise liegt die Mindestvergütung pro CD bei einem Album bei ca. 13 % des Handelspreises. Das ergibt bei einer CD zum Verkaufspreis von 10 € also eine Gebühr von 1,30 € pro CD. Bei einer Auflage von 500 Exemplaren sind das mal eben 650 €. Verständlich, dass man diese zusätzlichen Kosten gern vermeiden möchte – eine Produktion ist ja oft teuer genug!
Allerdings gibt es eine Sonderregelung für Mitglieder, die ihre eigenen Werke pressen lassen möchten und die um einiges günstiger ist:
Presst ihr die Erstauflage eines Albums oder einer EP, maximal 500 Tonträger (davon max. 20 % Verkaufsexemplare) und bestätigen alle Urheber schriftlich, dass sie mit der Regelung einverstanden sind, so berechnet die Gema lediglich 70 € netto.
Dieser Betrag ist sicher verschmerzbar und landet am Ende ja auch in der Jahresabrechnung wieder bei den Urhebern (das vergisst man gerne), sodass eine Produktion kein Hindernis sein sollte, sich bei der Gema anzumelden. Wer unsicher ist, wie dieser Antrag auszufüllen ist, kann sich gern an die zuständigen Mitarbeiter der Gema wenden: vr-el@gema.de

6. Wer Gema-Mitglied ist, bekommt weniger Gigs

Zu guter Letzt komme ich zu dem Grund, der sehr häufig genannt wird, wenn Bands erklären, warum sie keine Gema-Mitglieder sind: die Angst, weniger Gigs zu bekommen, weil Bands ohne Gema-Mitgliedschaft bevorzugt würden. Ob du Mitglied der Gema bist oder nicht, musst du keinem Veranstalter sagen. Er ist zunächst einmal verpflichtet, eine öffentliche Veranstaltung mit Livemusik bei der Gema anzumelden. Wenn du Sorge hast, ihm eine Titelliste nach dem Gig zu überreichen, kannst du entspannt zur modernen Variante übergehen und die Veranstaltung einfach online im Tool der Gema melden, ohne in eine unangenehme Diskussion zu geraten.
Natürlich gibt es unseriöse Veranstalter, die eine Teilnahme an Bandabenden, Sessions, etc. von vornherein ausschließen, wenn du Gema-Mitglied bist. Erfahrungsgemäß sind das aber auch Veranstaltungen, die man als Band nicht unbedingt mitmachen muss oder einen wirklich weiterbringen. Professionelle Veranstalter werden eine Gema-Musikfolge nie kritisch beäugen oder mit euch darüber diskutieren. Denn sie wissen auch, dass hohe Strafgebühren von der Gema verhängt werden können, wenn sie versuchen, die Gema illegal zu umgehen.
Sicher gibt es noch mehr Irrtümer über die Gema. Wenn ihr selbst unsicher seid, hilft meistens ein Anruf bei der Gema selbst!

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(Bild: © Stockfoto 547581898 / Ko Backpacko)

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von nina.graf

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achimus sagt:

#1 - 02.12.2017 um 12:54 Uhr

0

schön, daß mal jemand mit einigen typischen gema mythen aufräumt. vielleicht gibts ja auch bald mal eine fortsetzung mit z.b. "kinder dürfen keine weihnachtslieder mehr singen, weil die gema sie sonst verklagt" und anderen unausrottbaren gema-märchen.beim punkt 3 kann ich allerdings nicht so ganz zustimmen. bei der gema gehen leider immer noch sehr viele zahlungen "verloren". das ist nicht immer mutwillig, sondern kann z.b. durch verwechslungen bei der schreibweise eines lieds, oder fehlender meldungen seitens der produktionsfirmen passieren.fakt ist jedoch, daß die gema bei der erfassung von musik z.b. bei radio- und fernsehesendern - also dem sogenannten "monitoring" dem zeitgeist sehr hinterherhinkt. auch nutzungen im onlinebereich (youtube und co.) werden so gut wie gar nicht erfasst, stehen nicht große verlage hinter dem repertoire.hier müsste dringend etwas geschehen.

Profilbild von Test Tube

Test Tube sagt:

#2 - 04.12.2017 um 15:57 Uhr

0

Die Gebühren fliessen nicht an die Urheber, wenn du eigene Songs spielst fallen die ja eh nicht an, ansonsten hat die Gema nen Verteilerschlüssel, der nicht berücksichtigt welches Lied wann und wo aufgeführt wird. Die werden kaum Playlisten aus Kneipen auswerten oder ähnliches.
Die Gema selbst hat mir von der Mitgliedschaft abgeraten, und das zurecht.

    Profilbild von Nina Graf

    Nina Graf sagt:

    #2.1 - 10.12.2017 um 09:15 Uhr

    0

    Hey Test Tube,
    warum hat dir die Gema von der Mitgliedschaft abgeraten? Wieviel spielst du mit eigenem Material? Was meinst du mit "wenn du eigene Songs spielst fallen die ja eh nicht an"? Gema-Gebühren für ein Konzert muss der Veranstalter tragen (das ist i.d.R. nicht die Band, sondern der Club).
    Das, was du zur Abrechnung schreibst, stimmt bedingt. Live-Aufführungen und auch alles, was sich im Radio & TV abspielt, wird songgenau abgerechnet. Man bekommt bei jeder Abrechnung auch eine Liste, auf der steht, welche Songs wo gespielt wurden :-)
    Viele Grüße
    Nina

    Antwort auf #2 von Test Tube

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    Profilbild von achimus

    achimus sagt:

    #2.2 - 27.03.2018 um 11:21 Uhr

    0

    die GEMA richtet sich eben nun mal an professionelle urheber. man sollte schon abwägen, ob eine mitgliedschaft was bringt. ich kenne jedoch persönlich nicht einen profi, der nicht gemamitglied ist.

    Antwort auf #2 von Test Tube

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