Seit Jahrzehnten streiten Produzent Moses Pelham und die Band Kraftwerk um ein winziges Stück Musik. Nun äußert sich der Europäische Gerichtshof erneut zu dem Fall. Mit möglichen Folgen für die gesamte Musikindustrie.

Ein langjähriger Streit um ein kurzes Sample und doch geht es um weit mehr als nur zwei Sekunden Musik. Pelham nutzte einen Elektro-Rhythmus-Part aus dem Kraftwerk-Song „Metall auf Metall“. Diesen loopte er 1997 leicht verändert und ließ ihn in Dauerschleife in einem Song für Sabrina Setlur laufen.
Kraftwerk: Warum 2 Sekunden Musik für jahrelangen Streit sorgen
Kraftwerk selbst ist darüber alles andere als erfreut. Mitbegründer Ralf Hütter äußerte sich gegenüber der Tagesschau mit den Worten:
„Wenn man aus einem Werk eines anderen etwas nimmt, dann sollte man doch wenigstens einmal fragen. So einfach ist das.“
Dieser veranlasste 2023 die Abänderung von Shirin Davids Song “Hoes Up G’s down”.
Was heute für viele fast selbstverständlich wirkt: Sampling kann starke Emotionen auslösen. Originale Songs erinnern uns an Momente, Gerüche oder bestimmte Menschen. Gleichzeitig ist Sampling für Produzenten oft ein kreatives Werkzeug und nicht selten ein Türöffner in die Branche.
Kraftwerk Sample und Pastiche: Was das Urteil in Zukunft bedeutet
Doch für viele Künstlerinnen und Künstler bleibt es ein zweischneidiges Schwert. Zwar können auch sie von Samples profitieren, etwa durch neue Reichweite oder Einnahmen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sie die Kontrolle über ihre Werke behalten und damit auch entscheiden können, in welchem Kontext ihre Musik verwendet wird.
Der Fall beschäftigt seit Jahren mehrere Instanzen, darunter das Bundesverfassungsgericht, den Bundesgerichtshof und den Europäischen Gerichtshof. Dabei wurde die rechtliche Bewertung immer wieder neu ausgelegt.
Besonders im Fokus steht inzwischen das sogenannte „Pastiche“. Diese im EU-Recht verankerte Ausnahme erlaubt unter bestimmten Umständen die Nutzung fremder Werke als künstlerische Auseinandersetzung.
Ob diese Voraussetzung im Fall Pelham erfüllt ist, muss nun final der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheiden. Klar ist jedoch schon jetzt: Das Urteil könnte weitreichende Auswirkungen darauf haben, wie Sampling in Zukunft rechtlich bewertet wird.























