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Elvis Presley: Rechteinhaber verklagen KI-Unternehmen

Die Rechteinhaber von Elvis Presleys Musik haben Klage gegen das KI-Unternehmen Anthropic eingereicht. Der Entwickler des Chatbots Claude soll Hunderte Songs des King of Rock ’n’ Roll ohne Genehmigung für das Training seiner KI-Modelle verwendet haben. Im Mittelpunkt stehen 274 Kompositionen. Die Kläger fordern Schadensersatz in Millionenhöhe.

Creative Commons, Unbekannter Autor

Anthropic soll Elvis-Presley-Songs ohne Erlaubnis genutzt haben

Am 23. Oktober 2026 haben mehrere Rechteinhaber aus dem Umfeld von Elvis Presleys Nachlass Klage gegen das US-amerikanische KI-Unternehmen Anthropic eingereicht. Zu den Klägern gehören Gesellschaften aus dem Umfeld der Authentic Brands Group, die Rechte am Namen und Werk des verstorbenen Musikers verwaltet. Wie „Billboard“ zuerst berichtete, werfen die Kläger Anthropic vor, urheberrechtlich geschützte Songtexte ohne entsprechende Lizenz für das Training seiner KI-Modelle verwendet zu haben.

Betroffen sind insgesamt 274 Kompositionen aus dem Repertoire des Musikers. Darunter befinden sich bekannte Elvis-Hits wie „All Shook Up“, „Can’t Help Falling in Love“ und „Don’t Be Cruel“. Auch zahlreiche weniger bekannte Stücke sind Gegenstand der Klage. Nach Darstellung der Rechteinhaber soll Anthropic die geschützten Liedtexte aus dem Internet übernommen und für die Entwicklung seines KI-Chatbots Claude genutzt haben. Eine entsprechende Genehmigung sei dafür nicht eingeholt worden.

KI-Chatbot Claude soll geschützte Songtexte reproduziert haben

Die Vorwürfe beschränken sich allerdings nicht auf das Training der KI. Laut Klageschrift soll Claude auch in der Lage gewesen sein, urheberrechtlich geschützte Songtexte nahezu vollständig wiederzugeben. Selbst nach der Einführung angeblicher Schutzmaßnahmen seien weiterhin entsprechende Inhalte generiert worden. Als Beispiel nennen die Kläger eine Anfrage, bei der Claude bestimmte Songs für ein modernes Publikum neu gestalten sollte. Die dabei entstandenen Versionen hätten sich stark an den Originalen orientiert und wesentliche Elemente der Kompositionen übernommen.

Besonders auffällig ist eine in der Klage dokumentierte Antwort des Chatbots. Darin soll Claude selbst eingeräumt haben, dass die generierten Fassungen den ursprünglichen Songs zu ähnlich seien. Die KI habe demnach erkannt, dass die Bearbeitungen über eine bloße Inspiration hinausgingen. Die Rechteinhaber sehen darin einen Hinweis auf unerlaubte Bearbeitungen ihrer Werke. Ob diese tatsächlich gegen das Urheberrecht verstoßen, muss das Gericht klären.

Elvis-Rechteinhaber fordern mehr als 41 Millionen Dollar

Die Klage gegen Anthropic könnte für das KI-Unternehmen teuer werden. Für jeden der 274 betroffenen Songs verlangen die Rechteinhaber den gesetzlichen Höchstbetrag von 150.000 US-Dollar. Daraus ergibt sich eine Schadensersatzforderung von insgesamt 41,1 Millionen Dollar. Hinzu kommen weitere Ansprüche wegen mutmaßlicher Verstöße im Zusammenhang mit technischen Schutzmaßnahmen und Urheberrechtsinformationen. Einschließlich dieser zusätzlichen Forderungen geht es um rund 48,6 Millionen US-Dollar.

Die Kläger wollen außerdem verhindern, dass Anthropic ihre Werke weiterhin ohne Lizenz verwendet. Auch Informationen über die zum KI-Training genutzten Daten sollen offengelegt werden. Anthropic weist die Anschuldigungen zurück. Ein Unternehmenssprecher erklärte gegenüber US-Medien, dass man den Vorwürfen widerspreche und sich vor Gericht dagegen verteidigen werde.

Klage um Elvis Presley verschärft Streit über KI und Musikrechte

Anthropic steht mit den Vorwürfen nicht allein da. Auch andere KI-Unternehmen wurden bereits von Musikverlagen und großen Plattenfirmen verklagt. Der Streit dreht sich vor allem darum, ob geschützte Songs ohne Erlaubnis der Rechteinhaber zum Training von KI-Modellen genutzt werden dürfen.

Für die Elvis-Rechteinhaber zieht Anwalt Richard Busch vor Gericht. Er war bereits an der erfolgreichen Klage des Marvin-Gaye-Nachlasses gegen Robin Thicke und Pharrell Williams wegen des Songs „Blurred Lines“ beteiligt. Im aktuellen Fall geht es gezielt um das Repertoire von Elvis Presley. Damit gehört die Klage zu den ersten größeren Verfahren, bei denen die Rechteinhaber eines einzelnen Künstlers gegen ein KI-Unternehmen vorgehen. Wann das Gericht über die Vorwürfe gegen Anthropic entscheiden wird, ist noch offen.

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