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GEMA erzielt wichtigen Erfolg im Rechtsstreit gegen KI-Musik-Service Suno

Im Rechtsstreit mit dem KI-Musik-Service Suno hat die GEMA einen ersten Erfolg erzielt. Wie die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, kurz GEMA, auf ihrer Website verkündet, hat das Landgericht München mit seinem Urteils das Training der KI-Software als Verstoß gegen deutsches und US-amerikanisches Urheberrecht eingestuft. Mit Suno lassen sich mithilfe einfacher Prompts professionell klingende Songs generieren. Damit wurde die Position der GEMA zum zweiten Mal bestätigt: Die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke für das KI-Training muss ebenfalls vergütungspflichtig sein. Bereits 2025 hatte die GEMA in einem Rechtsstreit gegen OpenAi einen ähnlichen Erfolg erzielt.

Shutterstock, SamuelBolvin

KI-Musik – eine enorme Herausforderung für die Musikbranche

Spätestens mit der zunehmenden Verbreitung von KI-Musikdiensten wie Suno ist die Frage nach dem rechtlichen Umgang mit KI-generierter Musik in den Fokus der Musikbranche gerückt. Im Zentrum steht dabei der Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken: Dürfen KI-Modelle ohne Zustimmung der Urheber mit menschengemachter Musik trainiert und anschließend kommerziell genutzt werden? Zunächst erzielen die Anbieter Einnahmen mit der Software selbst. In zweiter Instanz erobert die KI-generierte Musik schließlich den gesamten Musikmarkt – von Film- und Werbemusik bis hin zu Streamingplattformen, die heute einen zentralen Teil des Musikkonsums ausmachen. So könnte KI immer mehr Musiker*innen vom Markt verdrängen. Die Debatte berührt sowohl ethische als auch künstlerische und wirtschaftliche Interessen. Nun hat ein deutsches Gericht der GEMA Recht gegeben: Sie sieht durch das Training von KI-Modellen die Urheberrechte ihrer Mitglieder verletzt.

Wegweisendes Urteil in der Causa AI-Musik

Es ist das erste Gerichtsurteil, dass das Training einer Musik-KI ohne Lizenz als Urheberrechtsverletzung einstuft. Auch die dabei erfolgende Speicherung geschützter Musik ist demnach rechtswidrig. Und nicht nur das: Das Gericht hat, laut br.de, Suno auch zur „Offenlegung der Einnahmen im Zusammenhang mit den festgestellten Rechtverletzungen“ und zu Schadensersatzpflicht verpflichtet. Wie hoch dieser ausfällt, steht allerdings noch nicht fest. Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig und Suno prüft eine Berufung, dennoch ist die Entscheidung ein wichtiger Schritt im rechtlichen Umgang mit KI und Urheberrecht – und könnte weitreichende Folgen für Musiker*innen und andere Kunstschaffende haben.

Die Tagesschau berichtete, dass die GEMA unter anderem selbst generierte Songs als Beweis anführte. Dafür verwendete sie Prompts mit Auszügen aus Originaltexten, etwa aus „Forever Young“ von Alphaville.

Das Ergebnis ähnelte dem Original so stark, dass das Gericht darin eine Speicherung und Weiterverwendung von Teilen des Originalwerks darin sah. Damit war für das Gericht somit eine direkte, nicht lizenzierte Nutzung nachgewiesen.

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Weitere Informationen

So reagiert Streaming-Plattform Deezer auf KI-Musik

Im Juni wurden auf der Streaming-Plattform Deezer erstmals mehr KI-generierte als von Menschen produzierte Songs hochgeladen, wie heise.de kürzlich berichtete. Durchschnittlich waren es 90.000 KI-generierte Songs pro Tag. Deezer reagiert darauf und will der wachsenden Flut an KI-Musik etwas entgegensetzen. Wie Deezer bereits in einer im April veröffentlichten Pressemitteilung erklärt, kennzeichnet der Streamingdienst KI-generierte Songs für User und schließt sie von algorithmischen Empfehlungen aus. Zudem werden sie nicht mehr in High Resolution ausgespielt.

„KI-generierte Musik ist längst kein Randphänomen mehr. Da die Zahl der täglichen Neuveröffentlichungen weiter steigt, hoffen wir, dass sich das gesamte Musik-Ökosystem unseren Bemühungen anschließt, um die Rechte von Künstlerinnen und Künstlern zu schützen und für mehr Transparenz gegenüber den Fans zu sorgen“, sagte Alexis Lanternier, CEO von Deezer.

„Dank unserer Technologie und der proaktiven Maßnahmen, die wir bereits vor mehr als einem Jahr eingeführt haben, konnten wir zeigen, dass sich KI-bedingter Betrug und die Verwässerung von Streaming-Vergütungen auf ein Minimum reduzieren lassen. Seit Januar stellen wir unsere Erkennungstechnologie auch zur Lizenzierung bereit. Wir freuen uns darauf, dass sich Branchenakteure aller Art unserem Einsatz für Fairness im Zeitalter der KI anschließen.“

KI-Musik und Urheberrechte – erste Schritte und offene Fragen

Wie sich der Gerichtsprozess weiterentwickelt, ob Vergütungsregeln künftig gesetzlich verankert werden und wie mit Schadensersatzansprüchen umgegangen wird, bleibt abzuwarten. Doch das Vorgehen der GEMA, das erste Urteil und Deezers Umgang mit KI-generierter Musik zeigen, dass Bewegung in die Debatte kommt. Das lässt hoffen, dass sich in kleinen Schritten klare Regeln und faire Bedingungen für Musiker*innen entwickeln.

FAQ

Warum hat die GEMA gegen Suno gewonnen?

Nach Auffassung des Gerichts hat Suno urheberrechtlich geschützte Musik ohne entsprechende Erlaubnis für das Training seiner Musik-KI verwendet. Das Urteil stärkt damit die Position der GEMA, dass eine solche Nutzung vergütungspflichtig sein muss.

Was bedeutet das Urteil für Musiker und die Musikbranche?

Es besteht die Chance, dass KI-Unternehmen künftig Lizenzen für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke zum Training ihrer Modelle erwerben und möglicherweise auch Schadensersatz für bisherige Nutzungen leisten müssen. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, setzt aber ein deutliches Signal für den weiteren Umgang mit KI und Urheberrecht.

Warum ist KI-generierte Musik so umstritten?

Die Diskussion dreht sich vor allem um zwei Fragen:

  • Darf eine KI mit urheberrechtlich geschützter Musik trainiert werden?  
  • Wie werden Künstler*innen für die Nutzung ihrer Werke fair vergütet?

Gleichzeitig wächst der Anteil KI-generierter Musik auf dem Markt. Kritiker befürchten, dass sie menschliche Musiker*innen aus Bereichen wie Streaming, Werbe- und Filmmusik oder Social-Media verdrängen könnten. Befürworter sehen in KI-Musik dagegen kreative und wirtschaftliche Chancen.

Wie reagieren Streaming-Plattformen wie Deezer auf KI-Musik?

Der Streamingdienst Deezer kennzeichnet KI-generierte und schließt sie aus algorithmischen Empfehlungen aus. So schafft der Anbieter mehr Transparenz für Hörer*innen und gewichtet die Vergütung menschlicher Künstler stärker.


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Im Rechtsstreit mit dem KI-Musik-Service Suno hat die GEMA einen ersten Erfolg erzielt.

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