Davie504s Kampf gegen falsche Urheberrechtsansprüche
YouTube kann mitunter ein seltsamer Ort sein: Der YouTube-Bassstar Davie504, einer der größten Musik-Influencer dieser weltweiten Plattform, hat das kürzlich am eigenen Leib zu spüren bekommen. Der Italiener, bekannt für seinen trockenen Humor und seine witzigen Bassvideos, die nicht selten Millionen von Clicks generieren, veröffentlichte Anfang Oktober 2025 einen Clip, in dem er offen über die Schattenseiten von YouTubes Copyright-System spricht – und über die massiven Probleme, die Musikerinnen und Musiker dadurch im schlimmsten Fall zu erwarten haben.

Beethovens „Monscheinsonate“ unter Copyright – ernsthaft?
In seinem Video berichtet Davie504, dass er schon seit Jahren fast täglich Copyright Claims auf seine Videos bekommt. Grundsätzlich sei dies kein Drama: Wenn ein Song urheberrechtlich geschützt ist, sollten die Einnahmen natürlich fairerweise auch an die Rechteinhaber gehen. Doch diesmal ging es um etwas völlig anderes.
Davie 504 hatte eine eigene Bass-Version von Ludwig van Beethovens „Klaviersonate Nr. 14 op. 27 Nr. 2 in cis-Moll“ eingespielt – besser bekannt unter dem Namen „Mondscheinsonate“. Das Werk ist offiziell seit über 200 Jahren „gemeinfrei“ (so der rechtlich korrekte Begriff), was bedeutet, dass der Urheber bereits seit mehr als 70 Jahren tot ist – vgl. § 64 UrhG. Somit darf die Komposition von jedermann frei genutzt, aufgeführt oder bearbeitet werden, und niemand kann daran exklusive Rechte beanspruchen.
Dennoch schlug YouTubes Copyright-System zu: Ein Label beanspruchte die Rechte an der Aufnahme. Als Davie den Claim anfocht, lehnte YouTube die Beschwerde ab – und es wurde sogar ein sogenannter Copyright Strike daraus. Hier wird die Sache wirklich Ernst: Hat nämlich ein Betreiber eines YouTube-Kanals drei solcher Strikes erhalten, ist sein Kanal Geschichte. Kein Witz.
Hier das aktuelle Video von Davie504:
Wenn das System selbst zum Risiko wird
Falsche oder betrügerische Copyright Claims sind auf YouTube längst kein Einzelfall mehr. Während große Kanäle wie Davie504 genug Reichweite sowie im Zweifelsfall auch finanzielle Power haben, um sich zu wehren, sieht das bei kleineren Creators vollkommen anders aus.
Hier kann die Sache schnell existenziell werden und das Ende des YouTube-Kanals bedeuten. Einnahmen werden eingefroren, Videos blockiert, und oft bleibt der oder die Betroffene mit einem Berg Frust zurück, da das YouTube-Beschwerdesystem unterm Strich nicht gerade musikerfreundlich ist.
Davie504 gibt an, er werde die Angelegenheit nun tatsächlich juristisch klären lassen – und gibt sich siegessicher. Doch er weist darauf hin: „Wenn das mir passiert, passiert es auch den kleinen Kanälen. Und die haben kaum eine Chance.“
Auch Rick Beato und andere sind betroffen
Der aktuelle Fall von Davie504 erinnert stark an ähnliche Erfahrungen von Rick Beato, der ebenfalls regelmäßig mit Copyright Claims zu kämpfen hat – obwohl er in seinen Videos Songs analysiert und damit eigentlich unter den amerikanischen Fair-Use-Paragrafen fällt. Trotzdem entscheiden Labels oder YouTubes automatisierte Systeme häufig gegen die Creators – ein Prozess, der mehr Willkür als Fairness erkennen lässt. Es wird deutlich: Das System hinter YouTubes automatischer Content-ID-Erkennung ist fehleranfällig und wird nicht selten missbraucht, um Einnahmen von Creators abzugreifen.
Zwischen Urheberrecht und Ungerechtigkeit
Keine Frage, natürlich ist Urheberrecht wichtig, schützt es doch Kreativität und geistiges Eigentum von kreativen Menschen. Aber wenn ein Beethoven-Stück aus dem Jahr 1801 plötzlich als geschütztes Material durchgeht, zeigt das, dass etwas im System gewaltig schief läuft. Für kleinere Kanäle ist das Risiko real und kann schnell existenziell werden. Der Fall von Davie504 zeigt, wie fragil das System YouTube für Musiker:innen mittlerweile geworden ist – und wie dringend YouTube die Balance zwischen Schutz und Fairness neu austarieren sollte.
Bis dahin bleibt allen Creators im Grunde nur, aufmerksam zu bleiben, eigene Videos gut zu dokumentieren – und darauf zu hoffen, dass Ludwig van Beethoven himself keinen Copyright Claim einreicht.