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GEMA-Erfolg gegen Open AI: Bedeutung des Urteils für Musik und KI

Die Musikrechtegesellschaft GEMA hat vor dem Landgericht München einen wichtigen Sieg gegen den KI-Anbieter OpenAI errungen. Im Mittelpunkt des Verfahrens standen neun bekannte deutsche Songs, darunter „Atemlos durch die Nacht“ von Helene Fischer, „Männer“ von Herbert Grönemeyer und „Über den Wolken“ von Reinhard Mey. Das Urteil könnte weitreichende Folgen für den Umgang von Künstlicher Intelligenz mit urheberrechtlich geschützten Inhalten haben.

OpenAI, Public domain, via Wikimedia Commons

Das Urteil: OpenAI verletzt Urheberrechte

Das Landgericht München stellte fest, dass OpenAI gegen geltendes Urheberrecht verstoßen hat, indem geschützte Songtexte ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet wurden. In mehreren Fällen gab ChatGPT ganze Liedtexte fast wortgleich wieder, was deutlich auf gespeicherte Inhalte im System hinweist. Laut Gericht handelt es sich dabei um eine unerlaubte Vervielfältigung im Sinne des § 16 UrhG. OpenAI wurde verpflichtet, die Nutzung der betroffenen Texte zu unterlassen, Auskunft über deren Verwendung zu geben und gegebenenfalls Schadensersatz zu leisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, OpenAI kann Berufung einlegen.

GEMA: Klares Signal für die Kreativbranche

Die GEMA begrüßte die Entscheidung als wichtigen Erfolg für Künstler. „Mit dem heutigen Urteil wurden zentrale Rechtsfragen für das Zusammenspiel einer neuen Technologie mit dem europäischen Urheberrecht erstmals geklärt. Es ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer fairen Vergütung für Urheberinnen und Urheber in ganz Europa“, schreibt Dr. Kai Welp, General Counsel der GEMA.

Die Organisation, die über 90.000 Komponisten, Textautoren und Musikverleger vertritt, fordert seit Langem, dass KI-Unternehmen Lizenzgebühren zahlen müssen, wenn sie urheberrechtlich geschützte Inhalte zum Training ihrer Systeme verwenden. Laut GEMA geht es nicht darum, Innovation zu bremsen, sondern Urheber fair zu bezahlen und ihre Rechte zu schützen.

OpenAI argumentierte im Verfahren, ChatGPT speichere keine Texte im engeren Sinn, sondern lerne lediglich statistische Muster aus großen Datenmengen. Dass einzelne Songtexte rekonstruiert werden könnten, sei zufällig. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht: Die nahezu identische Wiedergabe der Liedtexte beweise eine „Memorisierung“, also eine Form der Speicherung, die rechtlich als Vervielfältigung gilt.

Weichenstellung für Musik und KI

Das Urteil aus München könnte über Deutschland hinaus Wirkung entfalten. Schon jetzt wird in Brüssel und anderen europäischen Hauptstädten darüber diskutiert, wie Urheberrechte im KI-Zeitalter durchgesetzt werden können. Der geplante EU AI Act verlangt, dass Unternehmen die Trainingsdaten ihrer Modelle offenlegen. Das Münchner Urteil könnte diese Forderung stärken.

Für Musiker, Komponisten und Texter bedeutet die Entscheidung eine Stärkung ihrer Position. Viele befürchten, dass KI-Systeme ihre Arbeit nutzen, ohne Zustimmung oder Vergütung. Mit dem Urteil wird klar: Auch im digitalen Zeitalter gelten Urheberrechte und die schöpferische Leistung eines Menschen bleibt schützenswert.

Noch ist offen, ob OpenAI Berufung einlegt. Doch eines steht fest: Der Fall GEMA gegen OpenAI wird als Meilenstein in die Debatte um die Balance zwischen technologischer Innovation und dem Schutz kreativer Werke eingehen.

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