Der Branchenverband Association of Professional Wireless Production Technologies warnt vor künftigen Blackouts von Wireless-Livesystemen wie Funkmikrofonen. Durch die vereinfachten Regeln zur Nutzung von Funkstrecken müssen Bands künftig mit Ausfällen rechnen.

Die Bundesnetzagentur vereinfacht die Regelungen rund um Funkstrecken. Seit April herrscht in der Eventbranche Unruhe, und auch der Fachverband APWPT sieht den reibungslosen Ablauf von Musik- und Kulturveranstaltungen bedroht.
Genauer geht es um die Priorisierung bislang nicht näher benannter Nutzergruppen im sensiblen Frequenzbereich zwischen 470 und 608 MHz. Demnach kann es aufgrund von „anderweitigen primären Frequenznutzungen“ zu Aussetzern kommen, die hinzunehmen sind. Diese sollen zwar örtlich und zeitlich beschränkt sein und nur selten auftreten – doch es gibt einen entscheidenden Unterschied zwischen „selten“ und „nie“, wie auch Jochen Zenthöfer, Vorsitzender der APWPT, betont. Die Zuverlässigkeit von Kulturveranstaltungen und Musikproduktionen sei damit in Gefahr.
Wer sich konkret hinter den neuen Primärnutzern verbirgt, lässt die Behörde derzeit offen. Besonders kritisch sieht der Verband dabei mögliche militärische Nutzungen, die bereits in der Vergangenheit für Konflikte im Frequenzbereich gesorgt hatten. Der aktuelle Streit knüpft damit an frühere Auseinandersetzungen an, bei denen es um eine mögliche Mitnutzung durch staatliche Akteure ging.
Bisher galt in diesem Spektrum vor allem der Rundfunk als klar definierter Hauptnutzer. Durch feste Sendeanlagen und bekannte Standorte war eine zuverlässige Planung für Tontechniker möglich – ein Vorteil, der nun ins Wanken geraten könnte.
Was genau ist das Problem in der Praxis?
Ob deine Lieblingsband, der Trauredner oder die Abschlussrede deiner Tochter: Überall dort, wo Funkmikrofone genutzt werden, bedeutet ein „Vielleicht“ ein echtes Risiko. Diese Momente könnten plötzlich von Stille unterbrochen werden. Vielleicht nur kurz, vielleicht mehrfach, vielleicht länger.
Gerade weil die Störungen nicht präzise vorhersehbar sind, kommt das in der Praxis fast einem „funktioniert nicht“ gleich. In der professionellen Eventproduktion ist ein „Vielleicht“ kein akzeptabler Zustand.
Frequenzzuteilungen für Veranstaltungen, auch mit mehreren Bühnen, sind eigentlich genau geregelt. Bisher konnten Tontechniker vorab einen Frequenzscan durchführen, um lokale Störquellen zu identifizieren und zu umgehen. Genau diese Planbarkeit könnte nun verloren gehen.
Neben den technischen Risiken befürchtet die Branche auch steigende Kosten und zusätzlichen bürokratischen Aufwand für Veranstalter, sollte eine kurzfristige Neuplanung notwendig werden.
Die positiven Aspekte der neuen Frequenzregeln
Die Nutzung von Wireless-Systemen wie Funkmikrofonen durch Anbieter drahtloser Produktionsmittel (PMSE) war bislang für Akteure im Bereich Veranstaltungstechnik auf fünf verschiedene Allgemeinverfügungen verteilt. Diese wurden nun in einem Dokument gebündelt – ein Schritt, der grundsätzlich in Richtung Bürokratieabbau geht.
Die Bundesnetzagentur hat die Nutzung von Funkstrecken vereinfacht und mehrere Regelwerke in einer neuen Allgemeinzuteilung gebündelt.
Laut Association of Professional Wireless Production Technologies könnten neue, nicht näher benannte Nutzergruppen im Frequenzbereich von 470 bis 608 MHz zu Störungen führen.
Vor allem Veranstalter, Tontechniker und Künstler, die bei Live-Events auf stabile Funkverbindungen angewiesen sind.
Es kann zu Aussetzern bei Funkmikrofonen oder Instrumentensendern kommen. Da diese nicht planbar sind, steigt das Risiko für Störungen während Veranstaltungen.
Ja, die Zusammenfassung der Vorschriften reduziert Bürokratie und erleichtert grundsätzlich die Nutzung von Funkstrecken.
Vor allem Veranstalter, Tontechniker und Künstler, die bei Live-Events auf stabile Funkverbindungen angewiesen sind.
























