Die Musiknutzungsrechte auf Instagram und TikTok wirft bei vielen Social-Media-Menschen ein großes Fragezeichen auf. „Darf ich ein Cover von dem Song hochladen?“, „Macht es einen Unterschied, ob ich Gitarre spiele oder zum Karaoke singe?“ oder „Darf ich den neuen Trendsong im Hintergrund laufen lassen?“. Anwalt Christian Solmecke berichtet uns im YouTube-Video von WBS-LEGAL über eine erschreckende Abmahnwelle.

Die große Welle der Musik-Abmahnungen
Aktuell gibt es in Deutschland eine große Abmahnwelle, wie Solmecke in dem Video berichtet. Viele, vor allem kleine Instagram und TikTok Accounts zum Beispiel von Cafés und Tierheimen, werden durch IPC Law im Auftrag von B1 Recordings abgemahnt. Die im Bezug zu Sony-Music stehende Firma wirft den Betroffenen vor allem „unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung“ von Tonaufnahmen aus der Bibliothek der Plattformen vor.
Dabei sind die Forderungen oft sehr hoch. Oft im höheren vierstelligen Bereich und das, obwohl die Reichweite der Accounts kaum die 1.000 Abonnenten-Grenze erreichen.
Christian Wolf schlägt zurück: Der LinkedIn-Post, der alles ins Rollen bringt
Christian Wolf, Unternehmer und Mitgründer der Marke More Nutrition, ist auch betroffen. Er startet auf der Plattform LinkedIn Gegenwehr und geht mit seinen Posts viral. Kurzerhand lässt er eine Website bauen, auf der Abgemahnte prüfen können, ob die Forderungen seitens IPC Law begründet sind.
„Sony Music Entertainment steuert auf den größten Shitstorm zu – und nicht Mal ihre Künstler stehen hinter ihnen. Update Tag 2:
Gestern habe ich darüber berichtet, wie der Verlag B1 Recordings & Max Goebl kleine creator für die Nutzung von Songs über 15 Monate später abmahnt. Während man erst davon profitiert hat, dass genau diese die Songs groß gemacht haben.
[…]
Mittlerweile haben sich ein paar der Künstler bei uns gemeldet, für deren Songs abgemahnt wurde. Aber zu unserer Verwunderung: Stehen sie voll hinter uns. Denn auch die Künstler kriegen seit Monaten Hassnachrichten wegen des Verhaltens des Verlags. Die selbst berichten von Tierheimen (!) die abgemahnt wurden und sich bei ihnen gemeldet haben.
Ja… Tierheime. Und da kann mir niemand erzählen, dass das nicht bekannt ist. Ich meine.. man sieht ja an der Adresse, dass es ein Tierheim ist.“
Musik-Abmahnungen: Musiker-Recht #1
Das Problem mit den Abmahnungen
Anwalt Solmecke ordnet den Sachverhalt juristisch ein: Nur weil Musik auf einer Plattform technisch verfügbar ist, bedeutet das nicht, dass man sie auch nutzen darf. Denn die Meta/Instagram-AGB besagt ganz klar: Musikbibliothek ist „ausschließlich für persönliche und nicht-kommerzielle Nutzung“. Das fühle sich an, als ließe META die Nutzer „ins offene Messer laufen“, da die App die Nutzung zulässt, obwohl es rechtlich so problematisch ist.
























