Zwei Stunden zu spät bei Konzert: Fans verklagen “Queen of Pop” Madonna

Nicht nur die Bahn kommt zu spät. Bei einem Konzert in New York kam die Sängerin zwei Stunden nach geplanten Beginn und brachte deshalb manche Fans um ihren wohlverdienten Schlaf.

© chrisweger

Die zwei Madonna-Fans Michael Fellows und Jonathan Hadden haben die Queen of Pop verklagt, weil diese zu spät auf die Bühne gegangen ist. Im Rahmen ihrer ‘Celebration-Tour’ spielte sie am Mittwoch den 13. Dezember im Barclays Center New York eine Show, die Konsequenzen mit sich zog. Der Grund: Das Konzert sollte um 20:30 Uhr beginnen, die 65-Jährige betrat allerdings erst um 22:30 Uhr die Bühne. Laut der Anklage waren die beiden erst um 1 Uhr nachts aus dem Konzertsaal und waren in Folge “mitten in der Nacht gestrandet”.

Zu dieser späten Stunde gab es nicht mehr das öffentliche Verkehrsnetz, das die beiden kostengünstig und schnell nach Hause bringen konnte. Daher waren Fellows und Hadden mit “begrenzten öffentlichen Verkehrsmitteln, begrenzten Mitfahrgelegenheiten und/oder erhöhten öffentlichen und privaten Transportkosten konfrontiert”. Da das Konzert unter der Woche stattfand wurden sie beeinträchtigt, “sich am nächsten Tag um ihre familiären Pflichten zu kümmern” und “arbeiten zu gehen”. Fellows und Hadden beschuldigen Madonna, das Barclays Center und den Tourveranstalter Live Nation wegen der verzögerten Anfangszeit “unzulässiger, unfairer und/oder irreführender Handelspraktiken”, was nach Ansicht der beiden einen Vertragsbruch und “mutwillige falsche Werbung” darstellt.

Die Klage wurde in Form einer Sammelklage eingereicht. Damit erhoffen sich die beiden, dass weitere verärgerte Besucher sich ihrer Klage anschließen werden. Ein Erfolg vor Gericht erscheint allerdings nicht sehr wahrscheinlich. Die Rechtsanwältin Mitra Ahouraian argumentiert, dass Madonna-Fans mit ihren Konzertpraktiken vertraut sein sollten. Da Madonna dafür bekannt ist spät zu ihren Konzerten aufzutauchen, war diese Verspätung laut Ahouraian zu erwarten. Daher rechnet sie damit, dass die Klage schon früh abgewiesen wird.

Es ist dabei nicht die erste Klage gegen Madonna für ihr Zuspätkommen. Bereits 2019 wurde Madonna aus dem selben Grund von einem Fan aus Florida und 2020 von zwei Fans aus New York angeklagt. Beide Fälle wurden später von den Klägern freiwillig aufgehoben. Große Chancen auf Erfolg hatten sie wohl nicht gesehen.

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