Künstlersozialkasse

Die meisten der in kreativen Berufen arbeitenden Freischaffenden haben in ihrem Leben irgendwann mit der Künstlersozialkasse zu tun. Aber warum? Was ist die KSK überhaupt und ist eine die Anmeldung freiwillig?
Soll, kann oder muss man sich anmelden? In diesem Artikel klären wir, ob es Sinn macht, sich als freischaffende/r Musiker/in bei der KSK anzumelden und worauf ihr achten müsst.

(Foto: © Shutterstock, Foto von Gallks)
(Foto: © Shutterstock, Foto von Gallks)

Was ist die KSK?

Die KSK ist Teil der gesetzlichen Sozialkasse und ein seltenes Privileg, das wir in Deutschland als Kulturschaffende genießen. Die Künstlersozialkasse (KSK) ist quasi ein Vermittler und Koordinator zwischen den Kulturschaffenden. Sie sorgt dafür, dass selbständige Künstler und Publizisten trotz der finanziellen Unbeständigkeit, die ihre Berufsfelder bieten, einen ähnlichen Schutz in der gesetzlichen Sozialversicherung, also Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, genießen wie fest angestellte Arbeitnehmer.
Sie ist selbst keine Versicherungsgesellschaft, sondern quasi ein “künstlicher Arbeitgeber” und übernimmt wie in einer Festanstellung 50 % der zu entrichtenden Beiträge. Sie steht sozusagen zwischen Versichertem und Versicherung, wobei jedem Mitglied die Wahl des Versicherungsanbieters freisteht.
Dies wird über unterschiedliche Abgaben und Zuschüsse ermöglicht. Die Versicherten müssen also nur die Hälfte der jeweils fälligen Beiträge aus eigener Tasche zahlen, die KSK stockt die Beträge aus Zuschüssen auf. Dabei kommen 20 % vom Staat und 30 % aus der sogenannten Künstlersozialabgabe, die von Unternehmen gezahlt werden, die Kunst und Publizistik verwerten. Dazu gehören unter anderem Labels, Verlage, Orchester, Konzertveranstalter, Rundfunk, Händler und Werbetreibende.

Die Anmeldung bei der KSK ist Pflicht!

Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) spricht von einer Künstlersozialversicherungspflicht, nicht -möglichkeit. Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass es freischaffenden Künstler/innen freisteht, in die KSK einzutreten. Jede/r selbständige freischaffende Künstler/in mit einem jährlichen Gewinn von über 3900 Euro (325 Euro montalich) MUSS in die KSK eintreten. Nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) ist es Voraussetzung für die Versicherungspflicht, dass die selbstständige künstlerische Tätigkeit “erwerbsmäßig” ist, also der Erzielung von Einnahmen dient und auf Dauer angelegt ist. Als Berufsanfänger erhält man jedoch eine dreijährige Schonfrist, in der man den Mindestbetrag unterschreiten darf, ohne von der KSK ausgeschlossen zu werden und die ab der ersten selbstständigen Tätigkeit gezählt wird – also ab dem Datum der ersten als freischaffende/r Künstler/in gestellten Rechnung. So wird auch langsam in das Geschäft einsteigenden Künstler/innen wie zum Beispiel Musikstudent/innen der frühzeitige Einstieg in die KSK ermöglicht.
All diese Dinge prüft die KSK anhand eines ausführlichen Anmeldebogens, in dem man konkrete Auskunft über seine Tätigkeiten geben muss. Dabei muss man nicht nur angeben, was man tut, sondern seit wann und in welcher Form genau. Dazu muss man allerdings auch entsprechende Nachweise darüber erbringen, dass die Tätigkeit erwerbsmäßig ist. Zu diesen Nachweisen gehören zum Beispiel:

  • Rechnungen
  • aktuelle Arbeitsverträge
  • eigene Website
  • Werbematerial
  • Nachweise über Veröffentlichungen und Aufführungen (wie Zeitungsartikel oder Einladungen)

Butter bei die Fische: Wie viel muss man zahlen?

Die Website der KSK liefert uns darauf eine sehr genaue Antwort:

(QUELLE: https://www.kuenstlersozialkasse.de/kuenstler-und-publizisten/beitrag.html)
(QUELLE: https://www.kuenstlersozialkasse.de/kuenstler-und-publizisten/beitrag.html)

Der Verdienst, nach dem sich die jeweiligen Beiträge errechnen, wird jedoch nicht am Verdienst des Vorjahres festgemacht oder an einem Durchschnitt, sondern wird von den Versicherten für das jeweils nächste Abrechnungsjahr geschätzt. Den Verdienst definiert die KSK als die “(…) Differenz aus Betriebseinnahmen und -ausgaben. Es ist das Ergebnis einer nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts aufgestellten Gewinn- und Verlustrechnung.”
Man muss also selbst abschätzen, wie das nächste Geschäftsjahr aussieht und demnach Angaben machen. Als Grundlage dafür kann die Bilanz des letzten Jahres genommen werden, hierbei sind allerdings die zu erwartenden Veränderungen wie Verbesserung oder Verschlechterung der Geschäftslage zu berücksichtigen. Lassen sich Folgeaufträge abschätzen? Gibt es schon vereinbarte Aufträge? Welche Engagements laufen aus? Welche sind nicht zu 100 Prozent sicher?

Experteninterview

(Foto: © Patrick Gertis)
(Foto: © Patrick Gertis)

Patrick Gertis ist der Spezialist für Existenzgründung, Strategie- und Businessentwicklung im Bereich der Kultur- und Kreativberufe. Zudem ist er regelmäßiger Seminarreferent und Dozent für Existenzgründung und Musikbusiness an verschiedenen deutschen Musikhochschulen und Universitäten und unterstützt namhafte Künstler/innen wie Berufseinsteiger/innen als hilfsbereiter und überaus kompetenter Berater – ich spreche aus Erfahrung. Wir haben mit Patrick über die KSK gesprochen.

Gibt es Gefahren, Fallen oder besondere Kniffe bezüglich der Erstanmeldung bei der KSK?
Eigentlich gibt es keine Kniffe. Letztendlich muss man nur die Voraussetzungen erfüllen, die der KSK beweisen, dass man eine langfristig erwerbsmäßige und ernsthafte Tätigkeit ausführt. Rechnungen, eigene Website, Social Media – alles, was impliziert und beweist, dass hinter dem künstlerischen Vorhaben eine ernstzunehmende berufliche Absicht steht. Außerdem kann es sein, dass Rückfragen zu den Teilen des Antrags kommen, die man nicht hinreichend ausgefüllt hat. Das zögert den Aufnahmeprozess in der Regel sehr hinaus. Es lohnt sich also, den Antrag sehr genau und ausführlich auszufüllen, damit sich der Aufnahmeprozess nicht allzu lange hinzieht.

Würdest du mit deiner Berufserfahrung und deinem Durchblick in diesem Feld sagen, dass man mit der KSK ehrlich sein und sich dort gut aufgehoben fühlen kann?
Auf jeden Fall! Die KSK ist ein immenses Privileg, steht voll auf deiner Seite und ist mit kompetenten Mitarbeiter/innen und Spezialabteilungen besetzt. Da kann man sich auf jeden Fall gut aufgehoben fühlen.

Für rein selbstständige Freischaffende ist die Situation relativ klar: KSK ist Pflicht. Wie sieht es denn bei einer Mischbeschäftigung aus, z. B. einer Festanstellung an einer städtischen Musikschule und freiberuflichen Einkünften aus Gigs?
Ich erkläre das mal anhand genau dieses Szenarios. Person X hat aus einer Festanstellung an einer Musikschule ein Bruttoeinkommen von 1000 Euro monatlich, also 12.000 Euro jährlich. Werden gleichzeitig Gewinne aus einer freiberuflicher Tätigkeit erwirtschaftet, die die Grenze von 3900 Euro jährlichem Gewinn überschreiten, entsteht automatisch eine zusätzliche Künstlersozialversicherungspflicht für die Rentenbeiträge. Der Arbeitgeber aus der Festanstellung bezahlt immer Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, über die KSK müssen dann zusätzliche Abgaben in die Rentenversicherung eingezahlt werden.
Überschreitet das Bruttogehalt aus der Festanstellung jedoch einen Betrag von 3450 Euro monatlich (in Ostdeutschland 3225 Euro), entfällt die zusätzliche Rentenversicherungspflicht über die KSK, weil per gesetzlicher Definition ab diesem Betrag keine Schutzbedürftigkeit mehr gegeben ist. Das ist die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung.

Muss man bei einer Mischbeschäftigung eine separate Steuererklärung aufsetzen?
Nein. Man gilt als eine Rechtspersönlichkeit, also muss man auch nur eine Steuererklärung schreiben. Dort gibt es dann verschiedene Anlagen, in denen die jeweiligen Einkünfte abgerechnet werden. Die freiberuflichen werden mit einer Einnahmenüberschussrechnung in der “Anlage S” erfasst, die Festanstellung wird aufgenommen in die “Anlage N”.

Macht es Sinn, als Student/in in die KSK einzutreten?
Definitiv! Der monatliche Beitrag einer studentischen Versicherung ist um einiges höher als der Mindestbeitrag in der KSK. Vor allem, da man als Student/in ja oft auch noch im Berufsanfängerstatus ist, also die 3900 Euro nicht verdienen muss und vielleicht auch noch nicht verdient. Dabei ist allerdings zu beachten, dass man nur dann in die KSK aufgenommen wird, wenn die selbstständige Tätigkeit mehr als 20 Stunden und die studentische Tätigkeit weniger als 20 Stunden pro Woche einnimmt.

Gibt es sonst Tipps und Tricks für den Umgang mit der KSK?
Ganz klar: Ehrlichkeit und finanzielle Übersicht. Gerade bei der viel besprochenen Schätzung macht es natürlich einen immensen Unterschied, ob man sich vollkommen blind irgendeinen halbwegs plausiblen Beitrag erdenkt oder mit dem entsprechendem Planungsvorlauf und finanziellem Durchblick eine sinnvolle Kalkulation aufstellen kann, die das kommende Geschäftsjahr realistisch einschätzt.

Abgesehen von der finanziellen Übersicht – wie sollte man seine Einkommensschätzung angehen und inwiefern ist es ein Problem, zu niedrig zu schätzen?
Zuerst einmal hat die KSK ihre Prüfhäufigkeit enorm angehoben, sodass man rein rechnerisch gesehen alle fünf Jahre geprüft wird. Man muss also davon ausgehen, dass man früher oder später einmal geprüft wird. In so einem Fall müssen die Steuerbescheide offengelegt werden, in denen deine Einkünfte ja eindeutig einzusehen sind. Wenn man im Vergleich mit den Schätzungen zu der Auffassung kommt, dass vorsätzlich zu wenig geschätzt wurde, kann es zum Beispiel gefährlich werden – da muss man dann mit Nachzahlungen und dergleichen rechnen.
Auch im Falle einer zwischenzeitlichen Änderung des Berufes, bei dem man Gewinne über 5400 Euro erzielt, wird es Probleme geben. Dann fliegt man aus der KSK, da die Schutzbedürftigkeit nicht mehr gegeben ist.

Es heißt oft: Für Geringverdiener lohnt sich die KSK, für Vielverdiener nicht. Ist da was dran?
Na ja, die Beiträge sind eben normiert, Jeder bezahlt also dieselben Sätze. Man zahlt an die gesetzliche Krankenversicherung mit Kind 18,125 %, ohne Kind 18,375 % plus den jeweiligen individuellen Zusatzbeitrag der Krankenkasse, welcher in der Regel mit circa 0,5 % zu Buche schlägt. Wer zum Beispiel 1000 Euro im Monat verdient, zahlt – mit Kind – 181,25 Euro Versicherung im Monat.
Wer hingegen beispielsweise 4000 Euro im Monat verdient, zahlt dann also fast 800 Euro – mit der KSK halbieren sich diese Beiträge dann natürlich noch. Der Gedankengang vieler ist der, dass man in anderen Berufen nicht immer rentenversicherungspflichtig ist und unabhängig von seinem Einkommen auch eine günstige private Rentenversicherung abschließen kann, dessen Beitragssätze unabhängig vom Einkommen sind – man zahlt also weniger.

Während der Elternschaft pausiert die Mitgliedschaft bei der KSK, was viele verunsichert. Ist die Wiederaufnahme danach sicher?
Ja. Wenn man nach der Elternzeit seine selbstständige Tätigkeit wieder aufnimmt, braucht man sich da absolut keine Sorgen machen.

Was sind die größten Mythen und Märchen über die KSK?
Meines Erachtens auf jeden Fall der Irrglaube, man käme als Musiker/in nicht in die KSK – es ist ja schließlich Pflicht!

Die KSK ist ein Privileg, das nicht selbstverständlich ist!

Eine solche Form der Absicherung für Kulturschaffende ist nicht nur sehr nützlich und notwendig, sondern absolut einzigartig und in dieser Form nur in Deutschland Realität. Die Tatsache, dass selbstständige Kulturschaffende in dieser Art gefördert werden, bedeutet, dass der deutsche Staat anerkennt, dass Kunst und Kultur ein elementarer und notwendiger Bestandteil unserer Gesellschaft sind und dass das Ermöglichen einer Lebensrealität oberhalb der Armutsgrenze trotz der finanziellen Unbeständigkeit des Berufes eine Voraussetzung ist, damit Kultur in großer Vielfalt und Qualität entstehen kann. Wir Musiker/innen können uns sehr glücklich schätzen, dass es so eine Institution gibt!

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Profilbild von norakinsel

norakinsel sagt:

#1 - 08.02.2021 um 19:59 Uhr

0

Dass ein System wie das der KSK "einzigartig auf der Welt" sei ist schlecht recherchiert. Mindestens in Frankreich und den Niederlanden gibt es vergleichbare Institutionen. Und ich bin mir sicher, es gibt noch weitere Länder auf der Welt.

    Profilbild von Leon Raendoem

    Leon Raendoem sagt:

    #1.1 - 11.02.2021 um 09:30 Uhr

    0

    Hi Nora! Mit Sicherheit gibt es auch in anderen Staaten ähnliche Systeme als Stütze für Kulturschaffende, das wollten wir damit garnicht ausschließen. Es ging lediglich darum, sich darüber bewusst zu werden, dass diese Stütze im internationalen Vergleich definitiv keine Selbstverständlichkeit und in ihrer speziellen Form und Organisation einzigartig ist. Danke dir trotzdem für deinen Hinweis! Grüße, Leon

    Antwort auf #1 von norakinsel

    Antworten Melden Empfehlen
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