Das Landesgericht Düsseldorf ist in einem Gerichtsurteil im März 2026 zu der Entscheidung gelangt, dass die Korpusform der berühmten Fender Stratocaster zumindest hierzulande, aber auch nach europäischem Urheberrecht, als geschütztes Werk der angewandten Kunst einzuordnen ist. Die Folgen in der Praxis könnten beachtliche Wirkung zeigen.

Worum geht es?
Im Kern ging es bei der Gerichtsverhandlung darum, ob sich die weltweit bekannte Korpusform der Fender Stratocaster von 1954 markenrechtlich schützen lässt. 2009 war der Hersteller in den USA mit einem vergleichbaren Prozess gescheitert, der die Korpusformen von Strat, Tele und des Precision-Basses schützen sollte.
Kaum ein Zweifel besteht daran, dass die Stratocaster durch Leo Fender und seine Mitarbeiter konzipiert und gestaltet wurde und seinerzeit eine eigenständige Form im Gitarrenbau etablierte, die beispiellose Erfolge feierte und zahllose Musiker inspirierte.
Es ist ebenso unstrittig, dass seit dieser Zeit Unmengen von Instrumenten produziert wurden, die sich dieser Korpusform bedienten – dabei aber nur in wenigen Fällen, etwa im Falle Warmoth, dafür Lizenzgebühren entrichteten.
In diesem Prozess wurde gegen den chinesischen Hersteller Yiwu Philharmonic Musical Instruments Co. prozessiert, der entsprechend gestaltete Gitarren über die Plattform AliExpress anbot.

(Bildquelle: Fender)
Was sind die Folgen?
Zunächst einmal verschafft das Urteil dem seit 1946 weltweit bestehenden Hersteller nach eigenen Aussagen eine juristische Grundlage im Umgang mit Mitbewerbern, die die entsprechende Korpusform im europäischen Raum anbieten. Ob sich das in der Praxis als Weg zu Lizenzmodellen, Verboten oder auch nur als prinzipielles juristisches Schwert entpuppt, wird man sehen.
In jedem Fall spricht das Urteil Fender einen Markenschutz für den europäischen Markt zu, der unabhängig vom Produktionsort der Instrumente ist. Für Yiwu Philharmonic Musical Instruments Co. bedeutet das Urteil ein Verbot der Fertigung, des Verkaufs und des Vertriebs der Stratocaster-Korpusform in der Europäischen Union – mit einer Strafe von bis zu 250.000 Euro pro Zuwiderhandlung.
Weiter führt Fender an, dass sich Käufer beim Kauf einer Stratocaster auf die erwartete handwerkliche Ausführung und das historische „Erbe“ verlassen können sollten. Grundsätzlich richtig, wenngleich das Strat-Sortiment von Fender selbst eine immense Bandbreite vom Custom-Shop-Instrument bis hin zum Einsteigerprodukt aus Fernost abdeckt.

(Bildquelle: Fender)
Versöhnliche und strenge Töne
Fender gibt weiter an, dass man die Diversität und „gesunde Konkurrenz“ im Gitarrenmarkt als Folge dieses Urteils nicht einzuengen gedenkt. Gleichzeitig möchte man sich aber klar gegen Plagiate positionieren. Wie genau das in der Praxis aussieht, darf man gespannt beobachten. Wer weiß … vielleicht sprechen wir in einigen Jahren von Lawsuit-EU-Instrumenten?
Weitere Informationen unter: www.fender.com
























noizepreacher sagt:
#1 - 12.03.2026 um 17:07 Uhr
trifft das dann auch harley benton oder werden da schon lizenzen entrichtet? desweiteren gibt es ja fast unzählige anbieter die zumindest die korpusform anbieten, sind die alle auch "betroffen"?
GiBaService sagt:
#1.1 - 12.03.2026 um 20:22 Uhr
Das wäre ja tatsächlich mal ein positiver Aspekt dieses Urteils, wenn damit zumindest einige dieser "Harley Benton" gelabelten Gitarrenbau-Verbrechen vom Markt verschwinden würden...
Antwort auf #1 von noizepreacher
Melden Empfehlen Empfehlung entfernenMartY ATARI sagt:
#1.1.1 - 12.03.2026 um 21:37 Uhr
würde aber alle Hersteller betreffen... und Harley Benton werden immer besser. wäre bitter vor allem für super strats.
Antwort auf #1.1 von GiBaService
Melden Empfehlen Empfehlung entfernenRainer sagt:
#2 - 13.03.2026 um 10:00 Uhr
Ich fände es durchaus begüßenswert, wenn die ganzen Raubkopien wie z.B. HB in die Schranken verwiesen würden. Eine Paula oder eine Strarocaster von HB ist Markenbetrug. Es sind einfach nur Gitarren.
MartY ATARI sagt:
#2.1 - 13.03.2026 um 15:31 Uhr
die originale sind aber zu teuer. sogar epiphone viel teurer geworden und ich hatte lange Zeit eine epi Paula.
Antwort auf #2 von Rainer
Melden Empfehlen Empfehlung entfernenRainer sagt:
#2.1.1 - 15.03.2026 um 13:27 Uhr
Dem kann ich nicht widersprechen.
Antwort auf #2.1 von MartY ATARI
Melden Empfehlen Empfehlung entfernenJoe sagt:
#2.2 - 14.03.2026 um 09:13 Uhr
Mal ne blöde Frage: Was hast DU davon? Einfach nur "Ich kann es mir ja leisten ne Fender zu kaufen, sollen sie doch selbst schnitzen"?
Antwort auf #2 von Rainer
Melden Empfehlen Empfehlung entfernenHSB sagt:
#3 - 13.03.2026 um 10:43 Uhr
Es handelt sich lediglich um ein Versäumnisurteil, diese entscheidende Information fehlt, D.h. die Gegenpartei ist nicht erschienen, es wurde nichts verhandelt. Ein Versäumnisurteil in einem Zivilprozess (zudem in niedriger Instanz) hat keinerlei Präzedenzwirkung. Im Grunde ist für "den Markt' alles wie gehabt, das Urteil betrifft lediglich die beiden Parteien.
Harald sagt:
#4 - 18.03.2026 um 12:02 Uhr
Zunächst ist mal Markenschutz und Urheberrechtsschutz auseinanderzuhalten. Markenschutz besteht hinsichtlich der Bezeichnung Fender bzw. des konkreten Logos auf der Kopfplatte der Gitarre oder der Platte zur Halsverschraubung. Wer ohne Genehmigung von Fender eine Gitarre mit einem solchen Kennzeichen in den Verkehr bringt, begeht eine Markenverletzung, völlig unabhängig davon, wie die Gitarre überhaupt aussieht. Hier geht es um etwas anderes: Das Landgericht Düsseldorf hat dem Korpus der Gitarre Urheberrechtsschutz als Werk der angewandten Kunst zuerkannt, vergleichbar z. B. mit den Bauhausmöbeln. Dies auf der Basis eines Staatsvertrages zwischen dem deutschen Reich und den USA aus dem Jahr 1892. Danach gewährt jeder Staat den Bürgern des anderen Staates den gleichen Urheberrechtsschutz wie den Bürgern des eigenen Landes. Der Urheberrechtsschutz besteht noch bis 2041, danach wird die Gestaltung nach deutschem Recht gemeinfrei und jeder kann sie nachbauen bzw. Gitarren mit dem Korpus in Verkehr bringen. Dieses Urteil ist von entscheidender Bedeutung, da damit klar ist, dass man nicht etwa durch die Verwendung eines anderen Halses oder einer anderen Kopfplatte etc. aus der Rechtsverletzung herauskommt. Es ist zwar zutreffend, dass ein Urteil immer nur die beteiligten Prozessparteien bindet. Doch es ist inhaltlich richtig und selbstverständlich ist jetzt damit zu rechnen, dass Fender auf der Grundlage dieses Urteils in Deutschland nicht nur gegen die identischen Billigkopien, sondern auch z.B. gegen die PRS Silver Sky vorgehen wird. Der weitere Verkauf könnte untersagt werden, und es wird um Schadensersatz in Millionenhöhe gehen. Das Urteil des LG ist auch insoweit bemerkenswert, als z.B. Gibson es nicht geschafft hat, gegen Framus wegen der Flying V erfolgreich vorzugehen. Der Korpus der Flying V ist sicherlich urheberrechtlich noch viel individueller als der der Strat. Dort wurde allerdings nicht das Urheberrecht bemüht, sondern es wurde unlauterer Wettbewerb wegen Nachschaffung und Rufausbeutung geltend gemacht. Dabei wurde die Gestaltung der gesamten Gitarre betrachtet. Das ist natürlich schwierig, wenn man selber die Ausstattung der Gitarren ständig ändert, z.B. betreffend der Schlagbretter, der Pickups, des Vibratosystems, der Position der Regler etc. Da waren die Anwälte von Fender mit der Beschränkung auf den Korpus und der Bemühung des Urheberrechts weitaus schlauer. Es dürfte auch damit zu rechnen sein, dass alle möglichen Hersteller jetzt entsprechend wegen ihrer Klassiker vorgehen werden. Wenn die Billigkopien vom Markt sind, werden möglicherweise die Zweitmarken wie Epiphone, Squier etc. eingestellt, weil man die nicht mehr braucht. "Alles wie gehabt" ist eine völlige Fehleinschätzung der Konsequenzen dieses Urteils.
Alex Taylor sagt:
#4.1 - 19.04.2026 um 23:44 Uhr
Ist es nicht. Gegen die Einschätzung als urherberrechtlich geschütztes Werk ist jede Menge vorzubringen - was im Prozess aber schlicht unterblieben ist. Das Gericht musste deshalb nach der Prozessordnung den teils groben Unfug, den Fender behauptet hat, als wahr unterstellen. Das fängt schon mit der Einmaligkeit an, obwohl die Strat ganz klar vom älteren Preci abgekupfert wurde. Und mit den Shapings, die Fender gar nicht selber erfunden hat, sondern der Gitarrist Freddie Tavares. Eine Silver Sky ist schon gar keine Strat-Kopie, ihre Form liegt mindestens genauso nahe an der PRS-eigenen Silhouette wie an der Strat. Sogar Fender selbst hat die Strat-Form schon variiert, z.B. mit der American Standard der 80er, die keineswegs identische Umrisse und Shapings hatte. Tja, warum wohl hat man nicht Thomann/Harley Benton verklagt? Weil die nicht einfach geschwiegen und ein Urteil hingenommen hätten. Die Strat-Form ist längst zu einer generischen, allgemein gebräuchlichen Form für Solidbodies geworden, weil das angeblich Urheberrecht jahrzehntelang NIE geltend gemacht wurde (da hätte man schon vor 60 Jahren gegen Framus klagen müssen...). Ein Sturm im Wasserglas, der absolut gar nichts verändern wird.
Antwort auf #4 von Harald
Melden Empfehlen Empfehlung entfernenRobert sagt:
#5 - 19.03.2026 um 12:44 Uhr
Next an der Reihe sind runde Trommeln
Alex Taylor sagt:
#6 - 19.04.2026 um 23:30 Uhr
Leider ist schon die Überschrift des Artikels inhaltlich praktisch in jeder Hinsicht falsch. Weder wurde über die Strat-Form "markenrechtlich" entschieden, noch wurde irgendein allgemeiner "Schutz" festgestellt oder der Strat-Body gar als "Kunstwerk" eingestuft, noch hat das Urteil irgendeiner Bedeutung "in der EU", es ist nämlich außerhalb Deutschlands komplett irrelevant und damit (erst recht) wirkungslos. Inhalt des Versäumnisurteils ist kurz und knapp, dass das Gericht zu dem Schluss kam, dass - mangels Erwiderung ALLEINE nach den als wahr zu unterstellenden Behauptungen von Fender - die Korpusform urheberrechtlich ein "Werk" darstellt. Schon die Behauptung, dass Fender sie alleine entworfen hat, ist sachlich falsch, nach allem, was bekannt ist. Ebenso die Frage, ob die Nutzungsrechte überhaupt von Leo Fender an CBS übertragen wurden, wofür es auch wieder NULL Nachweis gibt. Und zuletzt die Tatsache, dass die Form seit 70 Jahren von allen kopiert wird, ohne dass Fender jemals etwas dagegen unternommen hätte, einschließlich der Nutzung durch Leos spätere Firma G&L. Hätte der Kläger das erwidert, wäre die Klage abgewiesen worden. Alles heiße Luft - Fender hat irgendeine chinesische Firma verklagt, die auf solche Prozesse erfahrungsgemäß eh nicht reagieren. Damit sollen Importeure von günstigen Kopien und die vielen kleinen Gitarrenbauer eingeschüchtert werden, die in Konkurrenz zum eigenen Custom Shop stehen. Warum wurden z.B. nicht Schecter, ESP oder Thomann mit HB verklagt? Weil die sich gewehrt hätten bzw. weil man mit denen selbst gute Geschäfte macht. Auch hier in Deutschland hat das Urteil keine allgemeine Wirkung über die Parteien hinaus und taugt auch nicht wirklich als Präzedenzfall, da das Gericht über die vielen naheliegenden Gegenargumente gar nicht erst entschieden hat - und es auch nicht durfte, weil im Zivilprozess nur das zu Grunde gelegt werden darf, was von einer Partei aktiv vorgetragen wurde - selbst wenn es die Richter sogar besser wüssten.