Hohe Kosten wegen einer Bootleg-CD: Eric Clapton erwirkt Unterlassungsklage gegen eine Frau aus Ratingen

Jede Menge Stress bringt eine alte CD einer Frau aus Ratingen, in der Nähe von Düsseldorf. Die 55-Jährige versuchte über Ebay einen Live-Mitschnitt von Bluesgitarrist Eric Clapton für 9,95 Euro zu verkaufen. Sie selbst sei jedoch nur durch eine Haushaltsauflösung ihres verstorbenen Ex-Ehemanns an die CD gekommen, der den Mitschnitt vor über 30 Jahren legal in einem Supermarkt gekauft hatte. Da es sich aber angeblich um illegale Aufnahmen handele, klagte Clapton und gewann den Urheberrechtsstreit zunächst.

(Bildquelle: (c) Discogs / https://www.discogs.com/de/release/3357689-Eric-Clapton-Live-USA)
(Bildquelle: (c) Discogs / https://www.discogs.com/de/release/3357689-Eric-Clapton-Live-USA)


Wer hat nicht schon mal seine CD-, Kassetten- und/oder Vinyl-Sammlungen durchforstet und sich von dem einen oder anderen Exemplar über Verkaufsplattformen getrennt. Einer Frau aus Ratingen brachte der Verkauf einer CD jedoch ungeahnt großen Ärger ein. Sie wurde von Blues-Gitarrist Eric Clapton verklagt, nachdem sie eine CD eines Live-Mitschnitts des Musikers für 9.95€ ins Netz gestellt hatte.
So berichtete unter anderem die Süddeutsche Zeitung. Bei der CD handelt es sich um ein Bootleg. Zumeist meint das Aufnahmen (häufig von Konzerten), die nicht autorisiert sind. Da es sich bei der CD mit dem Titel „Eric Clapton: Live USA” um einen illegalen Mitschnitt handelt, wie der Musiker feststellte, klage Clapton und bekam Recht. Er erwirkte eine Unterlassungsklage im Zuge einer einstweiligen Verfügung. Demnach sei der weitere Verkauf der CD verboten und eine Zuwiderhandlung führe zur Fälligkeit eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro oder sechs Monaten Haft.
Leider war der Frau aus Ratingen die illegale Natur der CD nicht bewusst. Sie hatte sie von ihrem verstorbenen Ex-Ehemann, der diese wiederum vor über dreißig Jahren ganz legal in einem Supermarkt erworben hatte. Die Doppel-CD und das dazugehörige Cover lässt sich über Discogs finden und einsehen. Dort ist auch gleich der Vermerk zu lesen, dass der Verkauf nicht erlaubt ist.
Das Gericht erkannte die Erklärung über die Unwissenheit des Verstoßes im Verfahren nicht an, sodass die Anwaltskosten beider Parteien nun von der Angeklagten zu tragen sind. Hierbei handelt es sich um rund 3,400 Euro. Das Ganze kann auch noch weiter ansteigen, wenn das Verfahren weitergeführt und ein Sachverständiger für den Fall herangezogen wird, um die Aufnahme genauer zu untersuchen.


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(Bildquelle: (c) Discogs / https://www.discogs.com/de/release/3357689-Eric-Clapton-Live-USA)

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Rudolf Kowalski sagt:

#1 - 04.05.2022 um 09:26 Uhr

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Einfach nur lächerlich, aber leider nicht lustig. Nicht das Studio oder das Presswerk werden verklagt. Auch die Kauflandkette, die diese CD verkauft haben soll, hat wohl nichts zu befürchten. Aber eine Frau soll hier belangt werden, weil Herrn Clapton durch sie wohl ein Schaden entstanden ist. Wie arm ist das denn? Und zwar von Clapton und vom Düsseldorfer Gericht?

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